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Gemeinderat: Brauerei Ustersbach will einen zusätzlichen Brunnen bauen

Gemeinderat

Brauerei Ustersbach will einen zusätzlichen Brunnen bauen

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    Die Brauerei Schmid will südlich von Ustersbach in einem Waldgebiet auf eigenem Grundstück einen weiteren Brunnen zur Gewinnung von Produktionswasser errichten.
    Die Brauerei Schmid will südlich von Ustersbach in einem Waldgebiet auf eigenem Grundstück einen weiteren Brunnen zur Gewinnung von Produktionswasser errichten. Foto: Siegfried P. Rupprecht (Archiv)

    Bevor es bei der jüngsten Gemeinderatssitzung zur Beratung über die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für eine private Wasserversorgungsleitung der Brauerei Ustersbach kam, stellten die Aktiven Bürger Ustersbach (ABU) den Antrag, diesen Punkt zu vertagen. Dies wurde vom Gremium allerdings mehrheitlich abgelehnt.

    Die ABU bemängelte fehlende Informationen. Sie bat, Lageplan, Art des Brunnens, Fördermenge sowie eine rechtliche Einschätzung dafür und eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts zu erhalten. Bürgermeister Willi Reiter äußerte, dass bei diesem Tagesordnungspunkt lediglich über Leitungswegerechte beraten werde.

    Brauerei Ustersbach will weiteren Brunnen bauen

    Fakt ist: Die Brauerei Schmid will südlich von Ustersbach in einem Waldgebiet auf eigenem Grundstück einen weiteren Brunnen zur Gewinnung von Produktionswasser errichten. Dazu besteht, gerichtlich festgestellt, eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang.

    Die Brauerei Ustersbach plant einen weiteren Brunnen.
    Die Brauerei Ustersbach plant einen weiteren Brunnen. Foto: Siegfried P. Rupprecht

    Ob dieser Brunnen genehmigt und welche Menge daraus entnommen werde, entscheide einzig und allein das Landratsamt in Verbindung mit dem Wasserwirtschaftsamt, so Reiter weiter. Der Brauerei gehe es jetzt darum, ob sie überhaupt Leitungen vom Brunnen zum Betriebsgelände verlegen dürfe. Erst dann würden konkrete Planungen über Trassenverlauf sowie genaue Lage des Brunnens angestellt.

    Gemeinderat: Brauerei darf Leitungen verlegen

    Einstimmig stellte der Gemeinderat schließlich der Brauerei in Aussicht, nach Vorlage entsprechender Pläne, Leitungen auf öffentlichen Gemeindewegen zur Produktionswasserversorgung zu verlegen, sofern dadurch vorhandene Leitungen nicht tangiert oder beschädigt werden. Außerdem muss die Brauerei die Wege auf deren Kosten wieder herstellen. Darüber hinaus muss unter anderem eine vertragliche Lösung über eine Sondernutzungsgebühr für die Leitungen gefunden werden.

    Weiter beantragte die ABU die Beschleunigung des Neubaus der geplanten Kindertagesstätte. Hintergrund dazu sind die Überbelegung der aktuellen Kindertagesstätte St. Fridolin und die damit verbundenen Wartelisten. Auch die Kinder vom Marienheim sollten eigentlich in Ustersbach in den Kindergarten gehen, müssen derzeit aber auf andere Einrichtungen ausweichen. Zudem ist die Situation mit Container und Kellergruppe nur vorübergehend genehmigt. Auch die räumliche Lage für das Personal stößt an Grenzen.

    Kita für Ustersbach soll schneller kommen

    Die ABU verwies ferner darauf, dass es voraussichtlich ab 2025 einen Rechtsanspruch auf eine Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder geben solle. Es sei deshalb erforderlich, sich ehestmöglich darüber zu erkundigen, in welchem Format diese Betreuung geplant oder zulässig sei. Der Neubau solle diese Erfordernisse und Regelungen bereits berücksichtigen, so die ABU-Gremiumsmitglieder.

    Außerdem forderten sie in ihrem Antrag, einen Ideenwettbewerb für Architekten auszuschreiben. Er soll bei einem vorgegebenen Standort die Bedürfnisse der Gemeinde im Hinblick auf die zu erwartende Kinderbetreuung in Kindergarten und Grundschule berücksichtigen. Eine weitere Forderung war, die vorliegende Bedarfsplanung zu aktualisieren und diese dem Gemeinderat vorzulegen. Bürgermeister Reiter meinte allerdings, dass es äußerst unwahrscheinlich sei, schon jetzt vernünftige Informationen zur Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder in fünf Jahren zu erhalten. Einige Gemeinderäte sahen auch keinen Sinn in der Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs, solange der Standort nicht endgültig geklärt sei.

    So wurden letztlich die Beschlüsse gefasst, die Bedarfsplanung auf den neuesten Stand zu bringen, und der Bürgermeister beauftragt, mit dem Amt für ländliche Entwicklung die Dringlichkeit des Neubaus zu besprechen sowie die weitere Vorgehensweise innerhalb des Gemeindeentwicklungskonzepts festzulegen. Ziel soll eine Herauslösung und Beschleunigung des Projekts sein, ohne dadurch die Förderfähigkeit zu verlieren.

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