Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Der eine streicht seine Wohnung klassisch weiß, der andere zieht warme oder vielleicht auch grelle Farbtöne vor. Keine Diskussion gibt es, wenn es um die Farbwahl nach dem Auszug aus der Mietwohnung geht – sonst wird’s den Juristen am Gericht zu bunt. Einige von ihnen befassten sich in den vergangenen Jahren mit einem Fall aus Gablingen. Dort ging es um die Frage, ob ein Mieter zu Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er seine Wohnung in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt.
Gablingen