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Freizeit: In Rommelsried läuft der Grill heiß

Freizeit

In Rommelsried läuft der Grill heiß

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    Wer sein Steak oder seine Wurst auf dem Grillplatz in Rommelsried grillen will, muss sich sputen. Der Platz ist schon bis August ausgebucht. Und einfach so darf ein Grill nicht aufgestellt werden – jedenfalls nicht im Naturpark Westliche Wälder.
    Wer sein Steak oder seine Wurst auf dem Grillplatz in Rommelsried grillen will, muss sich sputen. Der Platz ist schon bis August ausgebucht. Und einfach so darf ein Grill nicht aufgestellt werden – jedenfalls nicht im Naturpark Westliche Wälder.

    Landkreis Augsburg Die sommerlichen Temperaturen machen es möglich: auf der Föhrenbergwiese bei Rommelsried geben sich, seit es warm ist, die Grillfreunde die Klinke in die Hand. Die Anlage, an die auch ein Kinderspielplatz angeschlossen ist, wird seit einiger Zeit heftig in Beschlag genommen, wie Ralf Gang bestätigt. Er ist stellvertretender Betriebsleiter der Bayerischen Staatsforsten, die den Grillplatz besitzen und betreiben. Um den Platz nutzen zu können, ist eine Anmeldung notwendig. Die gute Nachricht ist: Die ist kostenlos. Die schlechte Nachricht für Kurzentschlossene: Der

    Grillplätze in den Westlichen Wäldern sind stark gefragt

    Dass auch die beiden anderen Grillplätze in den Westlichen Wäldern am Klosterplatz bei Oberschönenfeld und bei Döpshofen stark gefragt sind, ist kein Wunder – schließlich ist im Naturpark offenes Feuer eigentlich nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur an den drei ausgewiesenen Grillstellen. Ralf Gang freut sich über die große Nachfrage: „Wir finden es toll, dass das Angebot so angenommen wird. Die Leute, die sich anmelden, halten sich meistens auch an die Benutzungsordnung und hinterlassen die Plätze in einem guten Zustand.“

    Konkurrenz könnte bald aus Neusäß kommen – im Ortsteil Hammel soll noch in diesem Jahr ein Erlebnispark mit Grillplätzen entstehen. Es wäre der erste Platz, den die Stadt Neusäß ausdrücklich als Grillgelegenheit ausweist. Damit folgt Neusäß dem Beispiel der meisten Kommunen. Denn ob ein Grillverbot ausgesprochen ist oder ein Platz speziell dafür ausgewiesen wird, liegt letztlich in der Verantwortung der Gemeinden und Städte. Bislang haben aber weder Neusäß noch die Nachbarn aus Gersthofen, Meitingen oder Stadtbergen Grillplätze ausgewiesen – zu groß sei der Verwaltungsaufwand. Dies bedeutet aber nicht, dass für das Grillen und das offene Feuer im Freien keine Regeln gelten. Die Kommunen beziehen sich in diesem Fall auf die allgemein gültige Bayerische Brandschutzverordnung (siehe Infokasten), die entsprechende Verhaltensregeln vorschreibt.

    Das Grillverbot gilt für Lech und Wertach komplett

    Verbote gibt es hingegen sehr wohl: So hat Gersthofen vor einigen Jahren einen Grillstop für den Europaweiher ausgesprochen. Die Stadt Augsburg, die für den Lech bis Stettenhofen zuständig ist, hat längst ein Grillverbot für die Flüsse Wertach und Lech erlassen. Der Grund hierfür ist zum einen die Waldbrandgefahr. Zum anderen gibt es aber auch ein Verbot, dass die Badegäste im nördlichen Landkreis betrifft. Grund dafür ist ein dort ansässiger Vogel, der den illustren Namen Flussregenpfeifer trägt und entlang das Lechs eines seiner europaweit größten Brutgebiete hat. Das bedeutet für alle – Griller wie Badegäste – eine Einschränkung: Der Zutritt zu einigen Kiesbänken im Lech ist verboten und per Schild gekennzeichnet. Zu groß ist nach Auskunft der Naturschutzbehörde die Gefahr, dass Brutgebiete des Vogels durch Badegäste zerstört werden könnten oder der Vogel vom Menschen verschreckt werden könnte.

    Beim Grillen gilt generell: Jeder, der ein offenes Feuer außerhalb seines eigenen Gartens plant, muss sich bei der jeweiligen Gemeinde melden und um eine Genehmigung bitten. Dass dies nur in den seltensten Fällen passiert, weiß Josef Hoppe vom Neusässer Ordnungsamt auch. Eine rühmliche Ausnahme bilden aber die lokalen Pfadfinder: „Die haben ihr Lagerfeuer für ihr Vereinsfest bei mir angemeldet“, sagt Hoppe.

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