Es stellte sich heraus, dass der Roller eine Geschwindigkeit von ca. 50 bis 60 km/h erreichen konnte. Da der 17-Jährige jedoch nur einen Mofa-Führerschein hatte, wurde der Roller sichergestellt. Denn dafür braucht man eine Fahrerlaubnis der Klasse AM bzw. A1. Den 17-jährigen erwartet eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (dav)
Fischach