In dem Verfahren sollte die Schuldfrage geklärt werden. Der Angeklagte beteuerte aber, nur der Handlanger und Fahrer eines Mannes gewesen zu sein, der den Einbruch in Emersacker geplant hatte. Näher gekannt habe er den Mann nach eigenen Angaben jedoch nicht. Dem Gericht war es deswegen nicht möglich, Hinweise auf die Identität des vermeintlichen Haupttäters zu erhalten. Das Versprechen, das der Angeklagte von ihm bekam, habe ihm aber genügt. „Er hat gesagt, wir werden viel Geld verdienen“, erinnerte er sich.
Emersacker