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Eine Versammlung für die Jugend

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Eine Versammlung für die Jugend

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    Dass im Gemeindegebiet einmal jährlich Bürgerversammlungen stattfinden, ist vorgeschrieben. Dass aber eine eigene Jungbürgerversammlung für Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahren abgehalten wird, ist schon etwas ganz Besonderes.

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