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Dinkelscherben: Können Vereine kostenlos in die neue Turnhalle in Dinkelscherben?

Dinkelscherben

Können Vereine kostenlos in die neue Turnhalle in Dinkelscherben?

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    4,5 Millionen Euro hat die neue Sporthalle in Dinkelscherben gekostet. Derzeit laufen die Arbeiten an den Außenanlagen. Im Gemeinderat ging es nun darum, wer die Halle nutzen kann. Und auch um die Kosten der Nutzung.
    4,5 Millionen Euro hat die neue Sporthalle in Dinkelscherben gekostet. Derzeit laufen die Arbeiten an den Außenanlagen. Im Gemeinderat ging es nun darum, wer die Halle nutzen kann. Und auch um die Kosten der Nutzung. Foto: Marcus Merk

    Genutzt wird die rund 4,5 Millionen Euro teure neue Sporthalle in Dinkelscherben bereits. Wer sie nutzen kann und was das kostet, ist in einer Satzung festgelegt. Das Problem: Die alte Satzung der Turnhalle ist 18 Jahre alt. In der Zwischenzeit ist die Halle allerdings für viel Geld saniert worden. Deshalb muss die Satzung geändert werden. Nun gibt es neue Regeln für alle, die die Halle nutzen wollen. Die hat der Dinkelscherber Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

    Im Kern geht es darum, dass die Gemeinde die laufenden Kosten der Halle durch Gebühren finanzieren möchte. Deshalb wurde eine neue Kalkulation vorgestellt. Pro Jahr fallen demnach Unkosten in Höhe von etwa 70000 Euro an. Nicht einkalkuliert sind dabei Personalkosten, Abschreibungen, Rückstellungen und Zinsen. 35 Prozent dieser Unkosten trägt der Landkreis. Den gleichen Anteil sollen die Grund- und Mittelschule sowie die Helen-Keller-Schule tragen. Die restlichen 30 Prozent sollen von den Vereinen übernommen werden. Auf Basis der realistischen Belegung der Halle ergibt sich ein Stundenpreis von fünf Euro je Einzelhalle.

    Sollten die Ortsvereine in Dinkelscherben bevorzugt werden?

    Zur Debatte stand nun, ob die ortsansässigen Vereine in Dinkelscherben diese Gebühr von fünf Euro pro Stunde bezahlen sollen. Zum Hintergrund: Die neue Satzung sieht vor, dass die Vereine zwar zunächst eine Gebühr zahlen. Üblicherweise wird diese allerdings später von der Gemeinde wieder rückerstattet. Das ist üblich. Allerdings nicht rechtlich verpflichtend. Je nach Finanzkraft des Haushalts könnten die Vereine am Ende auch auf der Gebühr sitzen bleiben.

    Ähnliche Regeln in Gessertshausen, Kutzenhausen oder Diedorf

    Andernorts dürfen die Ortsvereine kostenlos in die Sporthallen, meinte bei der jüngsten Sitzung Gemeinderat Markus Unverdorben (CSU). In Gessertshausen, Kutzenhausen, Diedorf oder Fischach zum Beispiel. Burkhart war der Meinung: „Wir sollten die Vereine nicht übers Maß mit Bürokratie und Kosten beaufschlagen.“

    Das sah auch Tobias Mayr (CSU) so. Er stellte deshalb – nach längerer Diskussion – einen entsprechenden Antrag. Demnach sollten die ortsansässigen Vereine die Halle kostenlos nutzen können. Mayr zog dazu einen Vergleich zum Freibad. Das habe schließlich auch jedes Jahr ein sattes Defizit. Würde die Gemeinde das nicht ausgleichen, müsste eine Eintrittskarte fürs Bad etwa zehn Euro kosten, rechnete Mayr vor. Deshalb falle ihm die Argumentation schwer, dass die Vereine zur Nutzung der Halle zunächst eine Gebühr zahlen müssen – auch wenn diese aller Voraussicht nach später wieder von der Gemeinde übernommen wird.

    Bürgermeister Edgar Kalb warnt vor "verbriefbarem Recht"

    Bürgermeister Edgar Kalb (UW14) argumentierte gegen den Vorschlag seines Ratskollegen. Würde die Gemeinde festlegen, dass die Vereine die Halle kostenlos nutzen, sei das ein „verbriefbares Recht“ für die Vereine. Andernfalls könne die Gemeinde je nach Haushaltslage reagieren und die Gebühr zurückzahlen. Kalb: „Solange wir uns das leisten können, spricht da nichts dagegen.“ Dieser Argumentation folgte die Mehrheit des Rats. Der Antrag von Tobias Mayr wurde abgelehnt (8:12). Die neue Satzung zu den Gebühren wurde beschlossen (12:8).

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