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Dinkelscherben: Keine Berufung: Dinkelscherben akzeptiert das Chlor-Urteil

Dinkelscherben

Keine Berufung: Dinkelscherben akzeptiert das Chlor-Urteil

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    Die Anordnung zum Chloren und Abkochen des Wasser in Dinkelscherben ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht in Augsburg entschieden. 
    Die Anordnung zum Chloren und Abkochen des Wasser in Dinkelscherben ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht in Augsburg entschieden.  Foto: Marcus Merk

    Die Gemeinde will nicht gerichtlich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Chlorung vorgehen. Demnach ist die Anordnungen zum Abkochen und der Chlorung des Trinkwassers in Dinkelscherben angemessen. Einstimmig hat sich der Marktrat nun dazu entschlossen, dieses Urteil zu akzeptieren.

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