Die Gemeinde will nicht gerichtlich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Chlorung vorgehen. Demnach ist die Anordnungen zum Abkochen und der Chlorung des Trinkwassers in Dinkelscherben angemessen. Einstimmig hat sich der Marktrat nun dazu entschlossen, dieses Urteil zu akzeptieren.
Dinkelscherben