Wer auf dem Friedhof arbeiten darf, ist klar geregelt: Weil es sich um hoheitliche Aufgaben handelt, die Kommunen an Bestattungsunternehmen abgeben können, werden Verträge geschlossen. Genau um so einen geht es in einem Rechtsstreit, der vor dem Landgericht Augsburg landen könnte: Ein Bestatter klagt gegen Dinkelscherben. Der Grund: Die Marktgemeinde hatte vorzeitig den sogenannten Bestattungsdienstvertrag gekündigt, was nach Ansicht des Unternehmens nicht rechtens ist. Der Streitwert beläuft sich auf 21420 Euro – das ist der hochgerechnete Gewinn, der sich aus der Restlaufzeit des Vertrags bis Ende 2016 ergeben hätte.
Dinkelscherben