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Landkreis Augsburg: Diese neuen Corona-Regeln gelten nun im Landkreis Augsburg

Landkreis Augsburg

Diese neuen Corona-Regeln gelten nun im Landkreis Augsburg

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    Die Zahl der Neuinfizierten im Kreis Augsburg steigt. Der Landkreis reagiert mit strengeren Corona-Regeln.
    Die Zahl der Neuinfizierten im Kreis Augsburg steigt. Der Landkreis reagiert mit strengeren Corona-Regeln. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

    Der erneute, explosionsartige Anstieg der Neuansteckungen mit Corona zeichnet sich nun auch im Landkreis Augsburg ab: Erstmals seit Beginn der Pandemie verbucht das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg mehr als 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Deshalb gelten ab sofort strengere

    Hinweis: Für Landkreise, die den Warnwert (Inzidenz zwischen 35 und 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und Woche) überschritten haben, hat Ministerpräsident Markus Söder am Donnerstagnachmittag zusätzlich strengere Regeln verkündet: Die neuen Corona-Richtlinien für Bayern finden Sie hier.

    • Private Feiern Die zulässige Teilnehmerzahl an privaten Feierlichkeiten (Hochzeiten, Geburtstage, Taufen u. ä.) in öffentlichen oder angemieteten Räumen wird auf 50 Personen begrenzt. Es gilt die dringende Empfehlung, in privaten Räumen keine Feiern mehr mit mehr als 25 Teilnehmern zu veranstalten. „Wir machen zudem darauf aufmerksam, dass das Gesundheitsamt grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mehr erteilt. Diese sind nur zulässig, wenn sie aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sind. Dies sehen wir aktuell aber nicht als gegeben an“, betont Landrat Martin Sailer.
    • Maskenpflicht für Besucher in Kitas und heilpädagogischen Tagesstätten Als weitere Maßnahme ordnet das Gesundheitsamt ab Freitag, 16. Oktober, die Einhaltung des Rahmen-Hygieneplans für die Kindertagesbetreuungen und heilpädagogischen Tagesstätten an. Im Detail sieht dieser Plan vor, dass Besucher und Lieferanten die Einrichtungen nur mit Mund-Nase-Bedeckung betreten dürfen und Eltern die Maskenpflicht einhalten müssen, wenn sie ihr Kind abliefern oder abholen. Begleiten sie ihre Kinder in der Eingewöhnungsphase, müssen die Eltern künftig ebenfalls eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
    • Asylunterkünfte Eine weitere Maßnahme betrifft die dezentralen Unterbringungen für geflüchtete Personen im Landkreis: Auf den Grundstücken gilt vorerst ein Betretungsverbot für alle Personen, die nicht in den Unterbringungen leben. Mit dieser Einschränkung soll der Kontaktpersonenkreis im Falle der Infektion eines Bewohners klein gehalten werden.

    Landkreis Augsburg überschreitet Corona-Grenzwert

    Nach Angaben des Gesundheitsamts hatte der Landkreis Augsburg in den letzten sieben Tagen 36,6 Infizierte pro 100.000 Einwohner zu verzeichnen. Die Infiziertenzahl liegt momentan bei 872. Die Zahl der Erkrankten liegt bei 103, die der Genesenen bei 769. Die Zahl der Toten liegt weiterhin bei zehn. Im Augsburger Land befinden sich momentan 680 Menschen in Quarantäne.

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