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Diedorf-Biburg: Angriff beim Gassigehen: Rentner verprügelt Frauen

Diedorf-Biburg

Angriff beim Gassigehen: Rentner verprügelt Frauen

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    Beim Gassigehen sind zwei Frauen attackiert worden. (Symbolfoto)
    Beim Gassigehen sind zwei Frauen attackiert worden. (Symbolfoto) Foto: Bernd Weißbrod, dpa

    Was zwei Frauen am Mittwochvormittag auf einem Feldweg bei Biburg erleben mussten, ist erschütternd: Mutter und Tochter (51 und 78 Jahre alt) gingen nahe der Griesbergquelle außerhalb des Ortes mit drei Hunden auf einem Feldweg spazieren, als ihnen ein älterer Mann in Begleitung seiner Frau entgegenkam. Er regte sich darüber auf, dass die Hunde frei herumliefen und geriet mit den Frauen in Streit.

    Dann rastete der 66-jährige Rentner laut Polizeibericht derart aus, dass er die 51-jährige Frau mit der Faust mehrfach ins Gesicht schlug und zu Boden stieß. Als diese mit ihrem Handy den Notruf wählen wollte, schlug der Mann dann mit Walkingstöcken auf die am Boden liegende Frau ein. Doch damit nicht genug: Als die 78-Jährige ihrer Tochter zur Hilfe kommen wollte, stieß der Mann die betagte Seniorin ebenfalls zu Boden und traktierte sie mit den Stöcken. „Als die Beamten eintrafen, lag die alte Dame immer noch am Boden, sie konnte nicht aufstehen“, schildert ein Polizeisprecher das Geschehen. Der Täter war nach seiner brutalen Attacke weggegangen, konnte aber im Rahmen der Fahndung am Bahnhof Horgau von der Polizei gestellt werden. Er stammt aus Neusäß und wird wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt. Die Frauen wurden ins Klinikum gebracht. Die alte Dame erlitt Prellungen am Rücken, ihre Tochter hatte unter anderem mehrere Hämatome im Gesicht, war also grün und blau geschlagen.

    Was den Mann so ausrasten ließ, kann auch die Polizei nicht nachvollziehen. Die drei Hunde – von denen zwei zudem sehr klein waren – hätten auf dem Feldweg außerorts gar nicht angeleint werden müssen.

    Heftiger Streit zwischen Hundehaltern und anderen Passanten ist leider keine Seltenheit. Deshalb haben mehrere Kommunen – wie Neusäß, Stadtbergen, Aystetten oder auch Diedorf – eine „Verordnung über das Führen von Hunden“ erlassen. Hier ist vor allem geregelt, unter welchen Bedingungen „Kampfhunde“ geführt werden dürfen. Leinenzwang gibt es aber oftmals auch für Hunde, die ein Schultermaß von 50 Zentimetern übersteigen. Sie müssen innerorts an die Leine, außerhalb dürfen sie frei laufen, „soweit der Hundeführer sie auch ohne Leine zuverlässig beherrscht“, heißt es in der

    Trotzdem kommt es im Zusammentreffen von Hunden, Hundehaltern und anderen Passanten aber auch immer wieder zu Gewalttaten: So prügelten sich im November 2014 ein Jogger und ein Halter zweier großer Hunde, die er immer am Lechkanal in Meitingen frei laufen ließ. Die Männer – 63 und 69 Jahre alt – traktierten sich mit Fäusten.

    Ein anderer Hundehalter griff im September vergangenen Jahres bei einem Streit eine Frau in Neusäß an, packte sie am Hals und würgte sie. Anscheinend, um seinen Frust abzubauen, feuerte er dann noch mit einem Schreckschussrevolver aus dem Fenster. (dav)

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