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Foto: Marcus Merk (Symbol)
Foto: Marcus Merk (Symbol)

Die Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg steigt am Freitag und liegt wieder im zweistelligen Bereich.

Landkreis Augsburg
25.06.2021

Die Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg steigt ins Zweistellige

Im Augsburger Land fährt die Corona-Inzidenz weiterhin einen Zick-Zack-Kurs. Am Freitag steigt sie und liegt nun wieder im zweistelligen Bereich.

Vor genau einer Woche war die Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg zuletzt so hoch wie jetzt. Am Freitag meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) einen Wert von 10,3. Am Donnerstag hatte er bei 8,7 gelegen. Sechs neue Fälle meldet das RKI. Das aktuelle Auf- und Ab macht Hoffnung: Wenn es so weitergeht, sinkt die Inzidenz zum Beginn des Wochenendes wieder.

Bundesweit ist die Corona-Inzidenz wesentlich niedriger als im Augsburger Land, hier liegt sie bei 6,2.

Das sind die aktuellen Corona-Regeln im Landkreis Augsburg

Die konstant niedrige Inzidenz sorgt aktuell für folgende Regeln:

  • Kontakte Zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Allerdings nur bei privaten Treffen und Veranstaltungen, bei öffentlichen Veranstaltungen werden sie mit eingerechnet.
  • Veranstaltungen Geburtstags-, Hochzeits-, Trauerfeiern oder Vereinssitzungen mit einem begrenzten und vorher geladenen Personenkreis sind wieder möglich. Im Außenbereich dürfen 100 Personen zusammenkommen, im Innenbereich 50. Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen bleiben verboten.
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  • Schulen und Kitas Uneingeschränkter Präsenzunterricht an allen Schulen und in allen Klassenstufen. Die Maskenpflicht beim Sport entfällt, die Testpflicht bleibt bestehen. Kitas und organisierte Spielgruppen dürfen zum Normalbetrieb zurückkehren.
  • Handel Geschäfte mit Kundenverkehr sind mit Hygienekonzept allgemein geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
  • Gastronomie Die Innengastronomie darf wieder von 5 Uhr bis Mitternacht öffnen. Die aktuelle Kontaktbeschränkung gilt auch für die Zusammenkunft am Tisch. Es gibt keine Testpflicht, aber die Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften dürfen nur im Außenbereich öffnen.
  • Kultur Veranstaltungen unter freiem Himmel sind für bis zu 500 Personen bei fester Bestuhlung und Kontaktdatenerhebung möglich. Kongresse oder Tagungen können unter denselben Voraussetzungen wieder stattfinden. Instrumental- und Gesangsunterricht darf in Präsenzform in Gruppen stattfinden, wenn in Sing- bzw. Blasrichtung ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.
  • Sport Es darf Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung stattfinden. Für die Zuschauerzahl gelten dieselben Regeln wie bei kulturellen Veranstaltungen.

In der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz bei 11. Aichach-Friedberg: 4, Dillingen: 4, Donau-Ries: 8, Günzburg: 15, Landsberg: 3, Ostallgäu: 11, Unterallgäu: 5. (mjk)

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