Wie die ehemalige Traditionsgaststätte und Faschingshochburg künftig genutzt wird, ist völlig offen. Möglich wäre beispielsweise ein betreutes Wohnen oder die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Vielleicht sogar eine erneute gastronomische Nutzung? Wie auch immer. Die Gemeinde wird die verschiedenen Konzepte sicherlich sorgfältig prüfen und dann wohl ebenfalls mit einem „befreienden Gefühl“, so wie vor fünf Jahren der Vorbesitzer Schimpfle, den Kaufvertrag unterschreiben. Glücklich gemacht hat der Besitz der Zechstuben in Deubach eigentlich niemanden.
Kauf der Zechstuben: Ein juristisches Nachspiel ist unwahrscheinlich
Dass der damalige Kauf allerdings nun ein juristisches Nachspiel wegen angeblicher Untreue haben wird, ist unwahrscheinlich. Denn mit dem Erwerb eines 3500 Quadratmeter großen Grundstücks in bester Lage kann mit Blick auf das aktuelle Preisgefüge im Immobilienbereich eigentlich niemand etwas falsch gemacht haben.
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