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Denkmalschutz: Bauplatzgerüchte im Schatten der Burg

Denkmalschutz

Bauplatzgerüchte im Schatten der Burg

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    Vermutlich mit Dünger schuf ein Unbekannter auf einer Wiese unterhalb der Burg von Markt einen Schriftzug, den man nur aus der Nähe erkennen kann. Daraufhin brodelte im Ort die Gerüchteküche.
    Vermutlich mit Dünger schuf ein Unbekannter auf einer Wiese unterhalb der Burg von Markt einen Schriftzug, den man nur aus der Nähe erkennen kann. Daraufhin brodelte im Ort die Gerüchteküche. Foto: Sonja Diller

    Auf „ihre“ Burg sind die Markter Bürger stolz. Das historische Aushängeschild des Biberbacher Ortsteils ist weithin zu sehen und der Blick darauf soll auch künftig ungestört sein. Genau deswegen gab es kürzlich Irritationen.

    Auf der Wiese am Hang waren plötzlich Worte buchstäblich aus dem Boden herausgewachsen. „Kein Bauplatz für Fries“ war nach genauem Hinsehen zu lesen. Wer es gewesen war, der wohl mit Dünger der Wiese den Protest entlockt hatte, blieb im Verborgenen. Doch die Aktion führte zu reichlich Diskussionen im Dorf.

    Wer da auf seiner Wiese ein ungewöhnliches Graffiti hinterlassen hat, weiß Eigentümer Wolfgang Fries nicht. Er ist auch „überhaupt nicht begeistert“, dass jemand auf seiner naturnahe bewirtschafteten Pferdeweide einen unbekannten Stoff ausgebracht habe. „Das ist ein ziemlicher Frevel,“ schimpft er. Den Gerüchten, er wolle auf der Fläche bauen, widerspricht er nachdrücklich. Das habe er nicht vor und es sei schon gar kein Antrag dafür eingereicht worden, wie die Gerüchteküche es wissen will. Er könne sich nur erklären, dass das Gerede mit Gesprächen zusammenhängen, die es rund um die Ausweisung des neuen Baugebietes „Steinbichl II“ in Markt gegeben habe. Im geplanten Baufeld besitze er Grundstücke. Bürgermeister Wolfgang Jarasch erklärte auf Nachfrage unserer Zeitung, dass der Gemeinde kein Bauantrag für das Grundstück unterhalb der Burg vorliegt.

    Grundsätzlich sei der Blick auf die Burg freizuhalten, war in der Vergangenheit das Credo gewesen. Bei der Diskussion über den Bau von Windkraftanlagen war der Erhalt freier Sichtachsen auf historische Anlagen vonseiten des Denkmalschutzes als unabdingbar dargestellt worden. Eine pauschale Aussage zum Baurecht auf einem Grundstück könne nicht getroffen werden, erklärten die Baufachleute aus dem Landratsamt auf Nachfrage. Die Ausweisung von Baugebieten erfolge über eine Bauleitplanung, die ausschließlich in der Planungshoheit der Gemeinde liege, sowie ein Vorhaben die rechtlichen Voraussetzungen erfülle. Dazu gehöre auch eine Prüfung nach dem Denkmalschutzgesetz. (sdk)

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