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Landkreis Augsburg: Corona: Jetzt gilt Maskenpflicht in mehreren Orten im Landkreis Augsburg

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Corona: Jetzt gilt Maskenpflicht in mehreren Orten im Landkreis Augsburg

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    In mehreren Orten im Landkreis Augsburg herrscht jetzt unter freiem Himmel Maskenpflicht..
    In mehreren Orten im Landkreis Augsburg herrscht jetzt unter freiem Himmel Maskenpflicht.. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Auf mehrere Orte im Landkreis Augsburg ausgeweitet ist jetzt die Maskenpflicht unter freiem Himmel. Sie gilt jetzt in Teilen von Neusäß, Gersthofen, Zusmarshausen und Altenmünster. Darauf hat das Landratsamt Augsburg am Montag hingewiesen. Folgende Regelungen gelten in diesen vier Kommunen:

    Corona: Maskenpflicht in Gersthofen, Altenmünster und Neusäß

    Stadt Gersthofen: Augsburger Straße (ab Kreuzung Feldstraße/Griesstraße), Donauwörther Straße (bis Einmündung Rotkreuzstraße), Bauernstraße (Parkplatz hinter Sparkassengebäude, bis einschließlich Haus-Nr. 2).

    Gemeinde Altenmünster: Hennhofer Weg (zwischen der Kinderkrippe und dem Kindergarten im Bereich der Baustelle).

    Stadt Neusäß: Daimlerstraße (zwischen der Einmündung Hauptstraße und der Kreuzung Lohwaldstraße), Lohwaldstraße (zwischen der Einmündung Siemensstraße und der Überquerung Weldenbahnradweg), Weldenbahnradweg (zwischen der Einmündung Daimlerstraße und der Querung Georg-Odemer-Straße), Georg-Odemer-Straße (zwischen der Kreuzung Lohwaldstraße und der Querung Weldenbahnradweg), Festplatz, Hauptstraße zwischen Einmündung Bgm.-Kaifer-Straße und Einmündung Gartenstraße, Remboldstraße zwischen Einmündung Hauptstraße und Spielplatz, Ägidiuspark.

    Auch in Zusmarshausen gilt jetzt Maskenpflicht

    Markt Zusmarshausen: Busbahnhof im Bereich der Stadionstr. 2 – 4 einschließlich der Hackschnitzelheizung und dem Schulzentrum, Generationengarten, Kapellenstr. 7

    Das Landratsamt Augsburg behält sich die Bekanntmachung weiterer Festsetzungen im Falle weiter ansteigender Infektionszahlen vor. In der Regel wird die Maskenpflicht unter freiem Himmel auf Antrag der jeweiligen Gemeinde verhängt.

    Unabhängig davon gilt die Maskenpflicht nach Angaben des Landratsamtes bereits auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle in öffentlichen Gebäuden sowie von sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Des Weiteren besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Das Gleiche gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

    Corona: Wen die Masken schützen sollen

    Wozu sind die Masken gut? Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung.

    Mund-Nasen-Bedeckung: Schal, Tuch oder selbst genähte Maske. Tröpfchen oder Speichelspritzer, welche alle Menschen beim Husten, Niesen oder Sprechen ausscheiden, verteilen sich so weniger. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ein Tuch vor Mund und Nase einen selbst in relevantem Maß vor einer Ansteckung schützen kann.

    Mund-Nasen-Schutz: (Einweg-Masken): Ein Mund-Nasen-Schutz wie ihn zum Beispiel Ärzte im Operationssaal tragen, dient vor allem dem Schutz der anderen. Er hält Tröpfchen und damit auch Viren zurück, die man beim Husten, Niesen oder Sprechen abgibt. Damit wird das Risiko, jemanden auf diese Weise anzustecken, verringert. Auch er bietet für den Träger allenfalls einen minimalen Schutz.

    FFP2- und FFP3-Masken: Diese Filterpartikelmasken tragen beispielsweise Pflegekräfte oder Ärzte, wenn sie infizierte Patienten behandeln. Sie können tatsächlich einer Ansteckung des Trägers vorbeugen. Sie schließen dicht um Mund und Nase ab. Eingeatmet wird über einen Filter, der größere Partikel wie eben die Tröpfchen, die die Viren enthalten, aus der Atemluft entfernt. Das Atmen damit ist daher nicht ganz so einfach. (AZ)

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