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Landkreis Augsburg: Corona-Inzidenz über 200: Das kommt nun auf die Bürger im Kreis Augsburg zu

Landkreis Augsburg

Corona-Inzidenz über 200: Das kommt nun auf die Bürger im Kreis Augsburg zu

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    Bürger aus dem Landkreis Augsburg dürfen sich wegen hoher Corona-Fallzahlen grundsätzlich nur noch 15 Kilometer von ihrer Wohnung entfernen. Doch es gibt Ausnahmen.
    Bürger aus dem Landkreis Augsburg dürfen sich wegen hoher Corona-Fallzahlen grundsätzlich nur noch 15 Kilometer von ihrer Wohnung entfernen. Doch es gibt Ausnahmen. Foto: Daniel Schäfer (Symbolbild)

    Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Augsburg den Wert von 200 gerissen hat, gibt es strengere Regeln. Das Robert-Koch-Institut meldet am Donnerstag den Wert von 200,4. Damit greift im Augsburger Land die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Im Kern bedeutet das: Landkreisbürger dürfen sich nur noch im Radius von 15 Kilometern um ihre Wohnung bewegen, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Im Detail dürfte die neue Maßnahme zu vielen Fragen führen. Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick. Update: Inzwischen wurde die Beschränkung wieder aufgehoben.

    Was sich durch die neuen Corona-Regeln im Kreis Augsburg ändert

    Woher kommt der Anstieg der Corona-Inzidenz im Kreis Augsburg? In den vergangenen Wochen häuften sich Meldungen von Corona-Ausbrüchen in Altenheimen. Zuletzt in Bobingen, Zusmarshausen oder Meitingen. Dazu teilt das Landratsamt mit: "Es handelt sich um ein diffuses Infektionsgeschehen, das nicht allein auf die Altenheime zurückzuführen ist." Hinzu kommt offenbar noch eine technische Umstellung der Labors bei der Übermittlung der Daten zum Jahreswechsel, die zu Nachmeldungen geführt hat. Auch diese Umstellung sei maßgeblich für den Anstieg der Inzidenz, erklärt das Landratsamt.

    • Ab wann gilt die 15-Kilometer-Regel? Das Landratsamt teilt mit, dass diese neue Maßnahme ab sofort greift.
    • Von wo ab werden die 15 Kilometer gemessen? Für den 15-Kilometer-Radius wird ab Ortsgrenze der Wohnortgemeinde gerechnet, hier ist der tatsächliche Wohnort maßgeblich. Zur Info: Die meisten Navigationsdienste gehen bei ihren Berechnungen nicht von der Ortsgrenze, sondern vom Ortskern aus.
    • Gibt es Ausnahmen? Explizit verboten sind lediglich Ausflüge und Tagestourismus. Einkaufen, Familien- oder Arztbesuche sind weiterhin erlaubt. Auch Krankenbesuche sind gestattet. Gerechtfertigt ist das Verlassen des Radius mithin insbesondere dann, wenn die eigene Arbeitsstätte oder Betreuungseinrichtung der Kinder außerhalb des Radius liegt. Das Vorliegen eines triftigen Grundes ist bei einer polizeilichen Kontrolle glaubhaft zu machen.
    • Brauche ich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber? Eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers sei nicht zwingend erforderlich, sicherlich jedoch hilfreich, teilt das Landratsamt dazu mit.
    • Was ist mit der nächtlichen Ausgangssperre? Die gilt im Kreis Augsburg wie in ganz Bayern weiterhin. Diesbezüglich ändert sich die Rechtslage nicht.
    • Welche Strafen drohen bei Verstößen? Wer gegen die 15-Kilometer-Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen, heißt es in einer Mitteilung des bayerischen Innenministeriums. Gleiches gilt auch bei Verstößen gegen die allgemeine Ausgangssperre.
    • Dürfen Menschen von außerhalb weiterhin Ausflüge im Kreis machen? Ja, für sie gibt es keine Beschränkungen. Touristische Tagesausflüge in den Landkreis Augsburg hinein werden von der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) nicht verboten. Das kann dazu führen, dass zum Beispiel Bewohner aus dem Stadtgebiet Augsburg überall im Kreis spazieren gehen dürfen, während Landkreisbewohner sich nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen.
    • Wie lange gelten die neuen Regeln? Sie können erst aufgehoben werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis für sieben Tage in Folge unter 200 bleibt.
    • Woher kommt der Anstieg der Corona-Inzidenz im Kreis Augsburg? In den vergangenen Wochen häuften sich Meldungen von Corona-Ausbrüchen in Altenheimen. Zuletzt in Bobingen, Zusmarshausen oder Meitingen. Dazu teilt das Landratsamt mit: "Es handelt sich um ein diffuses Infektionsgeschehen, das nicht allein auf die Altenheime zurückzuführen ist." Hinzu kommt offenbar noch eine technische Umstellung der Labors bei der Übermittlung der Daten zum Jahreswechsel, die zu Nachmeldungen geführt hat. Auch diese Umstellung sei maßgeblich für den Anstieg der Inzidenz, erklärt das Landratsamt.

    Landrat Martin Sailer: Angespannte Infektionslage im Kreis Augsburg

    "Dass der Grenzwert nun in unserem Landkreis überschritten wurde, zeigt, wie angespannt die Infektionslage trotz allem nach wie vor ist", sagt Landrat Martin Sailer. Er appelliert an die Bürger, sich weiterhin an die vorgegebenen Hygieneregeln und Infektionsschutzmaßnahmen zu halten. Sailer: "Nur gemeinsam können wir die Pandemie bekämpfen und als Einheit dafür sorgen, dass wir baldmöglichst wieder unseren gewohnten und so sehr vermissten Alltag leben können."

    Doch wie wird die neue Regel in der Praxis überhaupt kontrolliert? Michael Jakob vom Polizeipräsidium Schwaben Nord berichtet, dass die Beamten besonders touristische Ausflugsziele im Blick haben. Finden sich dort zum Beispiel Autos aus Landkreisen, in denen die 15-Kilometer-Regel herrscht, ist das ein Problem. Weniger gehe es der Polizei bei Kontrollen darum, Bußgelder zu verhängen, weil jemand sich etwas mehr als 15 Kilometer im Umfeld seiner Wohnung aufhält. "Das ist nicht die Zielrichtung der Maßnahme", sagt Jakob.

    Hoher Inzidenzwert: Polizei will die neuen Regeln mit Augenmaß kontrollieren

    Was die Kontrolle der auswärtigen Kennzeichen angeht, gibt es im Raum Augsburg allerdings ein Problem. Wer aus dem Kreis Augsburg zum Beispiel einen Ausflug zum Kuhsee macht, ist für die Beamten nicht auf den ersten Blick zu identifizieren. Schließlich haben Autos in Stadt- und Landkreis beide das "A" für Augsburg auf dem Kennzeichen stehen. "Das macht die Kontrolle nicht leicht", sagt Jakob. Grundsätzlich gehe es aber auch mehr darum, Ausflüge in weiter entfernte Regionen zu unterbinden.

    So wirkt sich die 15-Kilometer-Regel auf die Städte und Gemeinden im Landkreis Augsburg aus:

    Bobingen

    Fischach

    Gersthofen

    Königsbrunn

    Neusäß

    Meitingen

    Schwabmünchen

    Zusmarshausen

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