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Landkreis Augsburg: Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg reißt die 200er-Marke

Landkreis Augsburg

Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg reißt die 200er-Marke

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    Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg steigt über den Wert von 200.
    Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg steigt über den Wert von 200. Foto: Annette Zoepf (Symbol)

    Der Landkreis Augsburg hat die Corona-Marke von 200 gerissen. Nach aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Augsburg am Donnerstag bei 200,4. Damit treten nun strengere Maßnahmen in Kraft.

    Corona-Zahlen: Sieben-Tage-Inzidenz steigt im Landkreis Augsburg über 200

    Seit dem 11. Januar gilt in Bayern die 15-Kilometer-Regel. Das heißt: Ab 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern greifen strengere Maßnahmen gegen das Virus. So sind dann touristische Tagesausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern rund um den Wohnort möglich. Die Regel tritt automatisch erstmals in Kraft, sobald das RKI in kreisfreien Städten oder Landkreisen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche meldet.

    15-Kilometer-Regel gilt im Landkreis Augsburg

    Erst wenn der Wert mindestens sieben Tage in Folge unterschritten wird, können die Behörden diese Regel wieder außer Kraft setzen. Sie kann also auch noch in Städten und Landkreisen gelten, in denen die Zahl von 200 wieder unterschritten ist.

    Die Inzidenz im Kreis Augsburg ist zuletzt sprunghaft angestiegen. Am Mittwoch lag sie laut RKI noch bei 172,8. Insgesamt liegt die Zahl der positiv Getesteten nun bei 6949. Die Zahl der Menschen die an oder mit Corona gestorben sind liegt aktuell bei 109. Innerhalb eines Tages sind damit zwei neue Todesfälle hinzugekommen.

    In der Stadt Augsburg liegt der Sieben-Tage-Wert laut Robert-Koch-Institut aktuell bei 145. Das heißt, für Bewohner der Stadt gilt die 15-Kilometer-Regel aktuell nicht.

    Für Landkreisbürger sind jetzt touristische Tagesreisen (z. B. Ausflüge nach Neuschwanstein) untersagt, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger hierfür weiter als 15 Kilometer von ihrer Wohnortgemeinde entfernen müssen. Für den 15-Kilometer-Radius wird ab Ortsgrenze der Wohnortgemeinde gerechnet, hier ist der tatsächliche Wohnort maßgeblich. Einkaufsgänge, Familien- oder Arztbesuche sind von der Regelung nicht betroffen. Auch Krankenbesuche sind weiterhin erlaubt. Zudem ist auch bei Vorliegen triftiger Gründe das Verlassen des 15-Kilometer-Radius um die eigene Wohnortgemeinde weiterhin möglich. Gerechtfertigt ist das Verlassen des Radius mithin insbesondere dann, wenn die eigene Arbeitsstätte oder Betreuungseinrichtung der Kinder außerhalb des Radius liegt. Das Vorliegen eines triftigen Grundes ist bei einer polizeilichen Kontrolle glaubhaft zu machen.

    So wirkt sich die 15-Kilometer-Regel auf die Städte und Gemeinden im Landkreis Augsburg aus:

    Bobingen

    Fischach

    Gersthofen

    Königsbrunn

    Neusäß

    Meitingen

    Schwabmünchen

    Zusmarshausen

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