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Bonstetten: Kränzle zieht Klage zurück

Bonstetten

Kränzle zieht Klage zurück

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    Vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg trafen sich Bonstettens Bürgermeister Anton Gleich und der Gemeinderat Leo Kränzle.
    Vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg trafen sich Bonstettens Bürgermeister Anton Gleich und der Gemeinderat Leo Kränzle. Foto: Alexander Kaya

    Die Klage dahingehend zu ändern sei ihm schon bei einem Erörterungstermin angeraten worden. Passiert ist es aber nicht. Außerdem habe Kränzle die Informationen erhalten, um die es in der Klage auf Informations- und Auskunftspflicht gegangen war. Wie im Lauf der eineinhalbstündigen Verhandlung bekannt wurde, hatte der Grünen-Gemeinderat vor acht Wochen eine tabellarische Ergebnisrechnung zu den Grundstücksgeschäften im Baugebiet Heuberg II in nicht öffentlicher Sitzung erhalten.

    Rechtsanwältin Irina Lindenberg-Lange, die Bonstettens Bürgermeister zur Seite stand, hielt dagegen: Für Kränzle seien die Informationen in Sitzungen und Protokollen verfügbar gewesen. Er hätte sie nur noch zusammenführen müssen. Gleich erklärte, dass die Zahlen zur Erschließung bereits 2013 bekannt gewesen seien. Dass er jüngst in der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung die Bilanz präsentierte, habe nichts mit Kränzle und der Klage zu tun. Damit begegnete er dem Vorwurf des Grünen-Gemeinderats, dass sich so generell leicht ein Gerichtsurteil umgehen ließe.

    Eine erneute Klage gegen die Gemeinde komme für ihn nicht infrage, sagte Kränzle. Die Kräfte seien ungleich verteilt: Der Bürgermeister hat einen Rechtsbeistand, dessen Honorar die Gemeinde bezahle. Er müsste dafür selbst aufkommen. Sollte sich der Bürgermeister allerdings wieder auf den Standpunkt stellen, seine nächste Anfrage mit dem Argument einer Überwachungsbemühung abzutun, dann werde er erneut abwägen, den Rechtsweg einzuschlagen. Kränzle hätte noch eine weitere Möglichkeit: Er könnte auch eine Popularklage erheben, damit ein einzelnes Gemeinderatsmitglied gegenüber der Gemeindeverwaltung das gleiche Auskunftsrecht erhält, wie es ein Kreisrat in Bayern gegenüber dem Landratsamt hat.

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