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Bonstetten: Ein Bonstetter streitet wegen einer Thuja-Hecke mit der Gemeinde

Bonstetten

Ein Bonstetter streitet wegen einer Thuja-Hecke mit der Gemeinde

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    Mit scharfem Auge blickt der Bonstetter Gemeinderat auf unzulässige Hecken.
    Mit scharfem Auge blickt der Bonstetter Gemeinderat auf unzulässige Hecken. Foto: Robert Schlesinger, dpa (Symbolfoto)

    Wann sieht eine Hecke exotisch aus? Um diese Frage streitet sich ein Bürger aus Bonstetten mit der Gemeinde. Seit er Ende 2018 in ein neu gebautes Haus gezogen ist, gibt es Ärger um seine Thujenhecke. Namentlich genannt werden möchte der Mann nicht. Doch worum geht es eigentlich?

    Konkret geht es um den Teil der Hecke, der das Anwesen von der Straße trennt. Das Aussehen dieses Bereichs legt der Bebauungsplan der Gemeinde fest. Darin steht: "Exotisch wirkende Hecken, insbesondere Thujenhecken als Formhecken, sind als Abgrenzung zu öffentlichen Flächen nicht zulässig."

    Hausbesitzer: "Es gibt keine deutscher aussehende Hecke als die Thuja."

    Der Hausbesitzer ist davon überzeugt, überhaupt keine exotisch wirkende Hecke in seinem Garten zu haben. "Es gibt keine deutscher aussehende Hecke als die Thuja", meint er. Zudem stört sich der Bonstetter an der Formulierung im Bebauungsplan. Für ihn ist seine Bepflanzung keine Formhecke, da man Thujen nicht schneiden muss, um sie "in Form zu halten."

    Trotzdem stellte der als Anwalt tätige Mann einen Antrag auf isolierte Befreiung beim Gemeinderat. Solch eine ist nötig, wenn bei einer baulichen Veränderung von den Vorschriften des Bebauungsplans abgewichen werden soll. Bei der letzten Gemeinderatssitzung Anfang September legte der Jurist den Antrag nun vor. Die Ratsmitglieder lehnten ihn jedoch mit zehn Stimmen ab, dafür plädierte niemand.

    Hecke steht seit 1,5 Jahren auf dem Grundstück

    Zweiter Bürgermeister Bernd Adam äußerte trotz des abgelehnten Antrags aber Bedenken. "Wenn das stimmt, was der Mann sagt, brauchen wir nicht über eine isolierte Befreiung abstimmen." Sollte es sich tatsächlich nicht um eine exotisch wirkende Formhecke handeln, kann der Anwalt seine Pflanzen einfach stehen lassen – wie seit mehr als 1,5 Jahren ohnehin schon.

    Es ist nicht das erste Mal, dass in Bonstetten um die Bebauung eines Grundstücks gestritten wird. 2013 sorgte die Mauer des ehemaligen Bundesligatrainers Armin Veh, zuletzt Geschäftsführer Sport beim 1. FC Köln, für Aufregung. Wochenlang war der ursprünglich vier Meter hohe Wall bundesweit in den Schlagzeilen. Das Ende vom Lied: die Mauer musste gekürzt werden.

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