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Biberbach: Wohin mit dem Klärschlamm in Biberbach?

Biberbach

Wohin mit dem Klärschlamm in Biberbach?

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    Mit einer Presse soll der Klärschlamm von der Flüssigkeit befreit und anschließend verbrannt werden. In Wertingen ist eine solche Presse bereits in Betrieb, sie soll durch ein neues, leistungsfähigeres Gerät ersetzt werden.
    Mit einer Presse soll der Klärschlamm von der Flüssigkeit befreit und anschließend verbrannt werden. In Wertingen ist eine solche Presse bereits in Betrieb, sie soll durch ein neues, leistungsfähigeres Gerät ersetzt werden. Foto: Benjamin Reif

    Bisher wurde der Klärschlamm aus der Biberbacher Kläranlage als Dünger auf landwirtschaftliche Flächen verteilt. Das funktioniert künftig nicht mehr. Silke Otterbein von der Firma BSB5 erläuterte im Gemeinderat von Biberbach die Hintergründe. Das Unternehmen ist seit dem vorigen Jahr im Auftrag der Gemeinde für die

    Mit Überdüngung und der daraus resultierenden hohen Nitratbelastung der Böden haben auch die Landwirte in der Region zu kämpfen. Otterbein wies auf die „rote Karte“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft hin, die besonders belastete Gebiete ausweist. Die Folge hoher Nitratwerte sind enge Grenzen, die den Landwirten bei der Düngung der bewirtschafteten Flächen zum Schutz des Grundwassers gesetzt werden.

    Entwässerung und anschließende Verbrennung des Klärschlamms

    „Auf Dauer ist die Klärschlammentsorgung über die Landwirtschaft nicht mehr möglich“, so Otterbein. Nicht nur das Nitrat, sondern auch im Abwasser enthaltene und im Klärschlamm konzentrierte Reste von Medikamenten, Hormonen oder Mikroplastik sollen nicht mehr auf den landwirtschaftlichen Flächen landen. Die Fachfrau empfahl den zügigen Umstieg auf eine umweltfreundlichere Entsorgung: die Entwässerung und anschließende Verbrennung des Klärschlamms samt Phosphorverwertung aus der Asche.

    Aktuell gebe es in der Region nur einen Anbieter in Schongau, bei dem eine solche Verwertung möglich ist. „Allerdings ist eine Anlage in Gersthofen in der Planung“, informierte Otterbein. Dort könnte sich Biberbach Kontingente sichern und dann auch beim Transport des Klärschlamms nachhaltig agieren.

    Probepressung soll die effektivste Technik ermitteln

    Nachdrücklich empfahl Leonhard Würz (CSU) seinen Kollegen dieses Vorgehen. Er war als Angestellter der Gemeinde über lange Jahre für die Kläranlage zuständig und gilt als ausgewiesener Fachmann für das Wasserver- und entsorgungssystem der Gemeinde.

    Mit einer Probepressung soll nun zunächst die effektivste und energiesparendste Technik für eine zukunftsfähige Entsorgungsstrategie gefunden werden. Denn auch das anfallende Wasser aus der Pressung enthält noch Schadstoffe und kann nur dosiert dem Abwasser beigemischt werden.

    Teurer wird die umweltfreundlichere Behandlung des Klärschlamms für die Biberbacher auf jeden Fall werden. Auf rund 6,60 Euro pro Einwohner schätzte Otterbein die Mehrkosten auf Nachfrage von Johanna Quis (UFB).

    Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung

    Knapp hat ein Antrag von Friedrich Wiblishauser (BTL) die Zustimmung verpasst, mit der er eine Änderung der Geschäftsordnung erreichen wollte. Er schlug eine Fristverlängerung für die Zustimmung des Gemeinderates zu den Protokollen der nichtöffentlichen Sitzungen vor.

    Aktuell können die Räte das Protokoll nur während der nächsten, laufenden Sitzung lesen. Wenn bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen gemacht werden gilt das Protokoll als genehmigt. Das ist Wiblishauser zu knapp. Er beantragte, den Gemeinderäten weitere drei Tage als Einspruchsfrist zu gewähren. Das sei praktikabler als die geltende Regelung, so Wiblishauser.

    Durch Fristverlängerung entstünden vier Wochen Verzug

    Für Bürgermeister Wolfgang Jarasch ist die bisherige Vorgehensweise richtig. Es gehe letztlich um Formulierungen, nicht um falsche Beschlüsse. In den vergangenen zwölf Jahren habe es seiner Erinnerung nach gerade mal zwei Änderungswünsche am Protokoll gegeben. Auch kleinste redaktionelle Änderungen müssten in der nächsten Sitzung erneut durch den Gemeinderat genehmigt werden. „Damit kommen wir in vier Wochen Zeitverzug“.

    Das sah Edith Neidlinger (UFB) anders. Gebe es keine Änderungswünsche, bleibe alles ohnehin wie es war. Etwas Zeit zum Nachdenken sollte allerdings schon sein, so Neidlinger.

    Das Abstimmungsergebnis lautete schließlich 7:8 gegen der Antrag von Friedrich Wiblishauser.

    Formulierung im Protokoll wird nicht geändert

    Mit gleicher Stimmenverteilung wurde auch sein zweiter Antrag auf Änderung der Niederschrift zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 26. Januar abgelehnt. Bürgermeister Wolfgang Jarasch hatte in der betreffenden Sitzung zu Vorwürfen gegen seine Person und die Verwaltung Stellung genommen.

    Im Protokoll wurde dies als „Richtigstellung“ durch den Bürgermeister bezeichnet. Diese Formulierung bezeichnete Wiblishauser als nicht neutral. Er beantragte die Änderung der Textstelle in "Stellungnahme aus seiner Sicht", konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Die Niederschrift wurde in der ursprünglichen Fassung genehmigt.

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