Kontrovers wurden in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats von Biberbach zwei Anträge rund ums Bauen diskutiert.
Ein Anlieger in der Kupfergasse ist nicht zufrieden mit der Antwort, die er vom Bauausschuss auf seinen Antrag erhielt. Der Antragsteller möchte seine Garage an die Grundstücksgrenze versetzen und eine Stützmauer zum Nachbarn hin errichten.
Nach einem Ortstermin hatte der Ausschuss den Antrag abgelehnt. Der Bebauungsplan lasse die Veränderung nicht zu, so die Begründung. Ein Nachbar unterstützte das Vorhaben, der andere Nachbar war dagegen. Nun forderte der Antragsteller den Erlass eines entsprechenden Bescheides, um rechtlich dagegen vorgehen zu können.
Biberbach: Garage darf nicht an gewünschten Standort
Franz Bayer (CSU) forderte seine Kollegen auf, nicht immer an alten Bebauungsplänen festzuhalten. Das Straßenbild würde von der beantragten Veränderung nur profitieren, so Bayer. Und nach der bayerischen Bauordnung wäre das Vorhaben möglich.
Aber nicht nach dem geltenden Bebauungsplan, erklärte Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Mit drei Gegenstimmen bestätigte der Marktgemeinderat den Beschluss des Bauausschusses. Der Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan wurde abgelehnt.
Wohnung und Büroräume auf ehemaliger Ponyranch in Biberbach?
Auch der Antrag auf Umnutzung einer Teilfläche einer Holzlagerhalle an der Waldstraße in eine Wohnung und Büroräume wurde abgelehnt. Die ehemalige Ponyranch wird inzwischen als Produktionsstätte für Brennholz genutzt. Diese gewerbliche Nutzung löse keine landwirtschaftliche Privilegierung im Außenbereich aus, so Ulrike Riß vom gemeindlichen Bauamt. Daher bestehe kein Baurecht.
Die Erschließung sei nicht gesichert, zum Grundstück führe lediglich ein Feldweg. Auch sei das Gelände nicht ans Kanalnetz angeschlossen. Der Gemeinderat lehnte das Vorhaben einstimmig ab.
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