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Biberbach: Biberbach erhöht die Gebühren für die Kita

Biberbach

Biberbach erhöht die Gebühren für die Kita

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    Deutlich mehr als ein paar Scheine muss die Gemeinde Biberbach für den Kitabetrieb hinblättern. Jetzt steigen die Gebühren.
    Deutlich mehr als ein paar Scheine muss die Gemeinde Biberbach für den Kitabetrieb hinblättern. Jetzt steigen die Gebühren. Foto: Christoph Kölle (Symbolbild)

    Die gute Nachricht erfuhr der Gemeinderat in jüngster Sitzung zuerst: In Biberbach gibt es immer mehr Kinder. Eine grundsätzlich erfreuliche Entwicklung, die sich aber auch im Defizit des Kitabetriebs zeigt. Rund 320.000 Euro legte die Gemeinde im vergangenen Jahr für die Kinderbetreuung auf den Tisch. Hinzu kommen noch die Investitionen für weitere Betreuungsplätze. Aktuell belaufe sich der Elternanteil an den Kosten auf 16,5 Prozent, so der Geschäftsführer der Marktgemeinde, Stefan Behringer. Abgemildert werde die Belastung der Eltern vor allem durch den staatlichen Zuschuss von monatlich 100 Euro für jedes Kind, das in einer Kita betreut wird.

    Eine Erhöhung der Krippen- und Kindergartengebühren um rund 3,5 Prozent konnten sich die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte deshalb gut vorstellen. Zumal die Elternvertretung die Gebührenerhöhung unkritisch sieht, wie Bürgermeister Wolfgang Jarasch erklärte. Als Überraschung kam der Antrag von Edith Neidlinger (UFB), noch einmal fünf Euro auf die monatlichen Gebühren aufzuschlagen. "Wir bieten eine qualitativ hochwertige Betreuung, die ihren Preis wert ist", so ihr Argument. "Ich habe selbst sechs Enkelkinder und weiß, wie aufwendig und anstrengend das ist." Ihrem und dem Vorschlag der Verwaltung schloss sich die Mehrheit des Gremiums an. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. September 2021.

    Biberbacher Neubürger sollen bei Anmeldung Informationen erhalten

    Eine Möglichkeit der politischen Bildung für die der Kita entwachsenen Biberbacher stellten Katharina Motzet und Tobias Merktle (beide Junge Liste) vor. Das Stichwort ist U18-Wahl. Die bundesweite Initiative wird in Bayern vom Bayerischen Jugendring unterstützt. Selbstbestimmte Meinungsbildung und die Auseinandersetzung mit dem politischen System sind die Herzstücke der Aktion. Am 17. September wird gewählt und ausgezählt. Ganz wie bei der "richtigen" Wahl eine Woche später. Eine gute Sache, befand der Gemeinderat und sagte der Jugend seine Unterstützung zu.

    Biberbacher Neubürger sollen künftig schon bei der Anmeldung des Wohnsitzes im Rathaus mit vielen Informationen über Gemeinde, Vereine, Kirchen und Gewerbe versorgt werden. Das Konzept dafür stellten Katharina Motzet und Tobias Merktle (beide Junge Liste) dem Gemeinderat vor. Von einer früheren Aktion seien noch Turnbeutel mit dem Aufdruck "Ich bin ein Biberbacher" vorhanden, die könnten dafür prima genutzt werden. Bei der Nachbestellung würden selbstverständlich auch die Biberbacherinnen eigene Beutel bekommen. Die Idee der gesammelten Infos im Beutel gefiel dem Gremium, das grünes Licht für das Vorhaben gab.

    Auch die Hundesteuer in Biberbach steigt

    Hundebesitzer müssen ab dem nächsten Jahr höhere Steuern für ihre Vierbeiner bezahlen. Anstatt wie bisher 32 Euro für den ersten und 50 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund sind künftig 60 Euro und 80 Euro fällig. Kampfhunde sind in Biberbach aktuell keine registriert. Für die sogenannten Listenhunde wären 750 Euro zu bezahlen.

    Knapp 5000 Euro und damit gut 31 Euro für jeden der 288 angemeldeten Hunde hat die Gemeinde für die Anschaffung von Hundetoiletten ausgegeben, so die Rechnung aus der Kämmerei. Für Verwaltungs- und Reinigungsaufgaben investiere die Gemeinde rund 40 Euro pro Hund.

    "Happig" fand Friedrich Wiblishauser die annähernde Verdoppelung der Hundesteuer. Die Tiere seien für viele Menschen kein Luxus, sondern wertvolle Hilfe gegen die Vereinsamung. "Absolut okay" war für Jürgen Scharrer (Grüne) die Erhöhung. "Bei erhöhten Kosten für das Spielmobil hatten wir weniger Diskussionen", so seine Einordnung. Mit der Gegenstimme von Friedrich Wiblishauser beschloss der Gemeinderat die Neufassung der Satzung mit den neuen Steuersätzen.

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