Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg Land
Icon Pfeil nach unten

Biberbach: Bauplätze werden zum Streitthema in Biberbach

Biberbach

Bauplätze werden zum Streitthema in Biberbach

    • |
    In Biberbach wird derzeit heftig über Baugebiete diskutiert. Die Verwaltung sah sich schon vor der Gemeinderatssitzung Angriffen ausgesetzt.
    In Biberbach wird derzeit heftig über Baugebiete diskutiert. Die Verwaltung sah sich schon vor der Gemeinderatssitzung Angriffen ausgesetzt. Foto: Andreas Lode, Archiv

    Das dürfte Seltenheitswert haben: Eine Sitzung des Biberbacher Marktgemeinderates wird nach knapp drei Stunden unterbrochen und am nächsten Tag fortgesetzt. Doch auch an Tag zwei wird die Agenda nicht abschließend erledigt. Der Grund: Rund 150 Seiten amtlicher und privater Stellungnahmen und Einwendungen gegen zwei Bebauungspläne und eine Einbeziehungssatzung sollten vorgelesen werden und wurden teilweise kontrovers diskutiert.

    Trotz Corona-Testpflicht waren die limitierten Besucherplätze in der Aula der Grundschule voll besetzt. Ihre Teilnahme an der Fortsetzung der Sitzung am nächsten Tag verweigerten die Gemeinderäte der Bibertalliste Fritz Wiblishauser und Martin Wörle. Sie hielten den Termin für nicht mit den Grundsätzen der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderates übereinstimmend, teilten sie schriftlich mit. Die Sitzung habe aus ihrer Sicht keine Rechtsgrundlage, ebenso wie die darin gefassten Beschlüsse. Man werde die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Bürgermeisters überprüfen lassen.

    5000 Quadratmeter nördlich von Albertshofen

    In Biberbach sollen zwei neue Baugebiete entstehen. Ein kleineres, knapp 5000 Quadratmeter großes Areal im Norden von Albertshofen bietet sieben Plätze für Einfamilienhäuser. Der künftige Baugrund liegt allerdings im Naturpark Augsburg Westliche Wälder. Um eine Bebauung möglich zu machen, muss der Kreistag sein Einverständnis geben. Eine Tauschfläche stehe im Bereich Affaltern zur Verfügung; man werde den entsprechenden Antrag an den Kreistag stellen, so Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Der hatte sich zu den Beratungen fachliche Unterstützung geholt.

    Beate Herz vom beauftragten Planungsbüro Godts beantwortete planerische Details, der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Professor Simon Bulla erläuterte juristische Feinheiten. Die Anwesenheit des Rechtsanwalts erklärte Bürgermeister Wolfgang Jarasch auf Nachfrage mit den Angriffen, denen die Verwaltung und auch er persönlich im Vorfeld der Beratungen ausgesetzt gewesen seien. Wie berichtet, gab es den Vorwurf, der Bürgermeister hätte den Gemeinderat falsch informiert. Nur deshalb habe sich die Mehrheit des Gemeinderates dafür entschieden, das Verfahren der Einbeziehungssatzung auf den Weg zu bringen und damit den ersten Schritt hin zu einer Bebauung am Fuß der historischen Burg zu gehen, so die Kritiker.

    Anwohner haben rechtliche Schritte angekündigt

    Doch bereits beim Thema des geplanten Neubaugebietes "Steinbichl II" kündigten Anwohner rechtliche Schritte an. Auf einer Fläche von 4,27 Hektar sollen im Ortsteil Markt 35 der heiß begehrten Bauparzellen entwickelt werden. Wie so oft ist des einen Freud des anderen Leid. Schon seit Bekanntwerden der Erschließungspläne haben Bauwillige ein begehrliches Auge auf die Grundstücke geworfen. Die Anwohner dagegen befürchten mehr Verkehr und eine Störung ihrer Ruhe. Ihnen sei beim Kauf ihrer Grundstücke versprochen worden, dass es keine weitere Bebauung vor ihrer Haustüre geben werde, wurde im Vorfeld mehrmals angeführt. Eine Behauptung, die der Bürgermeister nicht nachvollziehen kann. Die sicher wünschenswerte Innenverdichtung der Ortskerne sei nicht umsetzbar, da Eigentümer keine Flächen verkaufen wollten. Daher sei die einzige Möglichkeit, den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, vorhandene Freiflächen neu zu erschließen.

    Der vorgelegte Bebauungsplan entspreche nicht den Festsetzungen des gültigen Flächennutzungsplans, so ein Vorwurf. Überlege sich die Gemeinde ihre Planungen nicht noch einmal, würde man eine Normenkontrollklage in Erwägung ziehen. Keine Grundlage und damit auch keine Erfolgsaussichten hätte eine solche Klage, so der Jurist Simon Bulla. Ein Flächennutzungsplan treffe keine parzellenscharfen und erst recht keine metergenauen Darstellungen, nahm die Gemeinde Stellung.

    Kritik gab es auch wegen der Abstände zur bestehenden Bebauung

    Weitere Kritikpunkte waren die Abstände zur bestehenden Bebauung und die Straßenführung. Für das neue Baugebiet, aber auch als weitere Zufahrt zum bestehenden Baugebiet "Steinbichl I" ist eine Erschließung über einen auszubauenden Wirtschaftsweg von der Schloßstraße her geplant. Bei einer Durchgängigkeit der Straßenverbindung über die Straße Burgblick befürchten die Anlieger erhöhtes Verkehrsaufkommen aus dem neuen Baugebiet. Das Gebiet werde von Westen und Osten erschlossen und als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt, so die Verwaltung.

    Die Tiefbauverwaltung des Landkreises hatte einen umfangreicheren Straßenausbau angeregt, was die Gemeinde ablehnt. Die Planungen seien insgesamt großzügig. Bei zehn Metern Abstand zur bisherigen Bebauung sei keine inakzeptable Beeinträchtigung der Anwohner nachvollziehbar, so die Verwaltung. Eine Kehrtwende gab es bei Häusergrößen. Die ursprüngliche Planung enthielt Mehrfamilienhäuser. Die fehlten in den aktuellen Plänen, was Johanna Quis (UFB) bemängelte. Auf ihren Antrag hin wurden zwei Mehrfamilienhäuser wieder ins Baufeld "Steinbichl II" aufgenommen.

    Durch vom Landratsamt angeregte Änderungen und die Aufnahme der zwei Mehrfamilienhäuser in die Planung ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplans erforderlich. Diese werde auf die Änderungen beschränkt und in der Laufzeit auf zwei Wochen verkürzt, beschloss der Marktgemeinderat.

    Um 22.30 Uhr wurden die weiteren Beratungen zur öffentlich hitzig diskutierten Einbeziehungssatzung für das Grundstück am Fuß der Markter Burg auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Dann soll auch die von Katharina Motzet (Junge Liste) vehement eingeforderte Visualisierung der geplanten Bebauung vorliegen.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden