Wende im Fall der zunächst als Schwarzbau eingestuften Seniorenwohngemeinschaft in Westheim: Wie das Landratsamt in Augsburg inzwischen dem Neusässer Bauamt mitgeteilt hat, ist auch die vergrößerte Form des Anbaus genehmigungsfähig – auch wenn der Eigentümer den richtigen Verfahrensweg nicht eingehalten habe. Auf der jüngsten Sitzung des Bauausschusses hat deshalb auch das Gremium in Neusäß die Zustimmung für das veränderte Gebäude gegeben – abhängig aber von einigen Verbesserungen.
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