Wer wird zur Kasse gebeten, wenn ein Tier im Landkreis gefunden und zum Tierheim nach Augsburg gebracht wird? Rein rechtlich betrachtet ist die Frage ziemlich eindeutig zu beantworten. Nicht der Bürger, der das Tier gebracht hat, sondern die Gemeinde, in der es aufgefunden wurde, denn es handelt sich ja um ein "Fundtier".
Augsburger Tierheim