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Augsburger Land: Erste Fälle von Vogelgrippe 

Augsburger Land

Erste Fälle von Vogelgrippe 

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    Erstmals wurde jetzt bei Wildvögeln im Landkreis Augsburg das Vogelgrippevirus H5 festgestellt worden.
    Erstmals wurde jetzt bei Wildvögeln im Landkreis Augsburg das Vogelgrippevirus H5 festgestellt worden.

    Die Vogelgrippe-Fälle in Bayern nehmen weiter zu. Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am gestrigen Sonntag mitteilte, ist das H5-Virus erstmals bei Wildvögeln im Landkreis Augsburg nachgewiesen worden. Außerdem betroffen sind Nürnberg und Ingolstadt sowie die Landkreise Ostallgäu, Neuburg-Schrobenhausen, Landshut, Weilheim und Rottal-Inn. Damit bestätigen sich auch die Verdachtsfälle aus

    Die Proben sind zur Bestätigung und zur weiteren Bestimmung des Typs an das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, weitergeleitet worden. Zuvor waren Fälle der hochansteckenden Variante H5N8 in den sechs bayerischen Landkreisen Lindau, Starnberg, Rosenheim, Traunstein, Miesbach und Freising bekannt geworden.

    Wegen der Vogelgrippe gilt seit Freitag in Bayern zunächst für unbestimmte Zeit eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. Das heißt, Geflügelhalter und Hobbyzüchter dürfen ihre Tiere ab sofort nicht mehr nach draußen lassen. Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) begründete die Maßnahme mit den Worten: „Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung ist es jetzt besonders wichtig, eine Ausweitung der

    Viele Vogelgrippeviren können Symptome beim Menschen auslösen. Als besonders gefährlich haben sich in den vergangenen Jahren H5N1 und H7N9 erwiesen.

    Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine von einem Virus verursachte Tierseuche. Im aktuellen Fall sprechen Fachleute von einer hochpathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5N8. Für Menschen ist das Vogelgrippevirus H5N8 ungefährlich. Auch Fleisch können Verbraucher laut Agrarministerium bedenkenlos essen: Es gebe Fleischkontrollen bei den Veterinärämtern – und wenn es Auffälligkeiten gebe, komme die Ware gar nicht erst in den Verkauf. „Was im Regal liegt, ist untersucht und kontrolliert, da muss sich der Verbraucher keine Sorgen machen“, heißt es.

    Haustiere wie beispielsweise Katzen dürfen auch weiterhin frei durch die Gegend streunen. Bislang gebe es dazu keine „Reglementierung“, sagte etwa ein Sprecher des Landratsamtes in Konstanz. Erkrankungen von Hunden seien bislang ebenfalls nicht beschrieben, heißt es weiter.“ Ein Kontakt mit toten Wasservögeln sollte aber vorsorglich vermieden werden. Außerdem wird empfohlen, im Uferbereich Hunde an der Leine zu führen.“

    Die Vogelgrippe sei nur für Wasservögel wie Schwäne, Enten und Möwen sowie Hühnervögel gefährlich. Darauf weist der Landesbund für Vogelschutz (LBV) hin. „Die im direkten Umfeld des Menschen lebenden Singvögel spielen für die Verbreitung des Virus keine Rolle“, erklärt der LBV-Experte Ulrich Lanz. Für die Vogelfütterung im heimischen Garten sind deshalb keine Einschränkungen nötig.

    Bereits Ende voriger Woche war in Schwabmühlhausen im südlichen Landkreis die Kreisgeflügelschau abgesagt worden.

    Das Veterinäramt sprach damals von einer vorbeugenden Maßnahme und betonte, dass bislang bei keinem Wildvogel die Vogelgrippe festgestellt worden sei. Das hat sich nun offenbar überholt.

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