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Augsburg: Urteil: Sehbehinderte Frau darf nicht alleine in Erlebnisbad

Augsburg

Urteil: Sehbehinderte Frau darf nicht alleine in Erlebnisbad

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    Das Amtsgericht Augsburg hat einer sehbehinderten Frau untersagt, ohne Begleitperson das Erlebnisbad Titania im Landkreis Augsburg zu besuchen.
    Das Amtsgericht Augsburg hat einer sehbehinderten Frau untersagt, ohne Begleitperson das Erlebnisbad Titania im Landkreis Augsburg zu besuchen. Foto: Marcus Merk (Archiv)

    Das Amtsgericht Augsburg hat einer sehbehinderten Frau untersagt, ohne Begleitperson das Erlebnisbad Titania im Landkreis Augsburg zu besuchen. Der Badbetreiber hatte der Frau im Oktober 2014 aus Sicherheitsgründen verboten, alleine zu kommen. Dagegen klagte die Frau im November 2015 und stützte sich dabei auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Richter gab jedoch dem Betreiber Recht und hat nun auch die Berufung der Frau verworfen, wie das Amtsgericht am Dienstag mitteilte. Sie muss von einer sehenden Person - die das Schwimmbad auch stellen würde - begleitet werden oder auf ein anderes Bad ausweichen.

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