Eine offenbar ungenau formulierte Gesetzesänderung hat einen verurteilten Sexualstraftäter vor einer erneuten Strafe bewahrt. Ein 45-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis Augsburg, dem elf Verstöße gegen Auflagen der Führungsaufsicht zur Last lagen, wurde am Freitag vom Augsburger Amtsgericht aus Rechtsgründen freigesprochen.
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