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Augsburg: Das Finanzamt greift den Corona-Helden der Uniklinik in die Tasche

Augsburg

Das Finanzamt greift den Corona-Helden der Uniklinik in die Tasche

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    Rund 3000 Beschäftigte der Augsburger Uniklinik könnten den Corona-Pflegebonus erhalten, hieß es im Sommer.
    Rund 3000 Beschäftigte der Augsburger Uniklinik könnten den Corona-Pflegebonus erhalten, hieß es im Sommer. Foto: Alexander Kaya

    Mehr als 120.000 Euro hat die Gesellschaft zur Förderung der Uniklinik innerhalb weniger Wochen für die Corona-Helden an der Augsburger Uniklinik gesammelt. Das Geld soll in Form von Augsburg-City-Einkaufsgutscheinen, die in 120 Geschäften gelten, an rund 1000 Mitarbeiter gehen, die besonders im Kampf gegen die Pandemie gefordert sind. Doch jetzt legt sich die bayerische Finanzverwaltung quer: Sie sagt, dieses Geld muss versteuert werden.

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    Für den Präsidenten der Fördergesellschaft ist das ein Unding. "In was für einem Staat leben wir denn?," schimpft der frühere Landtagsabgeordnete Max Strehle. Sein Vize Rolf Harzmann spricht von einer "grotesken Situation".

    Die von der Gesellschaft initiierte Spendenaktion war ein Bombenerfolg und übertraf die Erwartungen, auch Oberbürgermeisterin Eva Weber und Landrat Martin Sailer hatten mitgemacht. Was Strehle besonders wurmt: Bereits im Vorfeld hatte er die Aktion von Steuerberatern überprüfen lassen und dann zur Sicherheit noch beim Finanzministerium angefragt. Damit wurden offenbar schlafende Hunde geweckt. Das Ministerium sehe sogar die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet.

    Das wäre für die Gesellschaft, der Strehle seit mehr als einem Vierteljahrhundert vorsteht, eine Katastrophe. Denn der Status der Gemeinnützigkeit bedeutet unter anderem, dass Spenden an den Verein steuerlich geltend gemacht werden können. Sinn und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der materiellen und personellen Ausstattung der Uniklinik. Nichts anderes wolle man mit dem Corona-Bonus bezwecken, sagt Strehle. "Es ging um ein Dankeschön an die Mitarbeiter."

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    Doch die Finanzverwaltung in München sieht das anders, wie eine Anfrage unserer Redaktion ergab. In einer Stellungnahme des Landesamtes für Steuern heißt es: "Sofern Beschäftigte von einem Förderverein Einkaufsgutscheine aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten, dürfte die Zuwendung als Arbeitslohn von dritter Seite zu behandeln sein." Und weiter: "Überschreitet der Gesamtbetrag der Sachbezüge die monatliche Freigrenze von 44 Euro, ist der gesamte Betrag der Lohnsteuer zu unterwerfen".

    Der Bund sieht einen Steuerfreibetrag von 1500 Euro für Corona-Boni vor.
    Der Bund sieht einen Steuerfreibetrag von 1500 Euro für Corona-Boni vor. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Zu vermeiden wäre das nur, wenn der von Mitgliedsbeiträgen und Spenden getragene Förderverein pauschal 30 Prozent Steuer für sein Geschenk zahlen würde. Zweiter Ausweg ist die vom Bund vorgesehene Steuerbefreiung von 1500 Euro im Jahr für Corona-Boni. Sofern diese nicht bereits durch andere Zahlungen (zum Beispiel des Arbeitgebers) ausgeschöpft ist, könnte sie auch für den Gutschein hergenommen werden, schreibt das Landesamt. An der Uniklinik hat allerdings der größte Teil der Pflegenden diesen Bonus bereits erhalten.

    Die Verwaltung der Uniklinik hat eine andere Auffassung als das Landesamt für Steuern. In Augsburg ist man nach einer "steuerrechtlichen Prüfung" zu dem Schluss gekommen, dass "die Zuwendung steuer- und sozialversicherungsfrei darstellbar" sei. Max Strehle als Vorsitzendem der Gesellschaft sei die Uniklinik "äußerst dankbar für sein einzigartiges Engagement", hieß es am Mittwoch auf Anfrage unserer Redaktion.

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    Strehle denkt auch jetzt nicht daran, aufzugeben. Der 74-jährige frühere Landtagsabgeordnete versuchte zunächst, alte politische Freunde einzuschalten. Am Mittwoch ist er dann daheim in Deubach (Kreis Augsburg) zum Briefkasten marschiert, und hat ein Beschwerdeschreiben an Ministerpräsident Markus Söder eingeworfen. Strehle: "Ich bin fest entschlossen, dass das Geld bei den Mitarbeitern ankommt. Das habe ich schließlich versprochen."

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