Er hatte laut Anklageschrift einen Mann in eine Bobinger Kneipe gelockt und ihm dort, kaum dass sie ihm Lokal waren, einen "kapitalen Kopfstoß" verpasst. Der Angegriffenen flüchtete und verlor dabei Handy und Autoschlüssel. Die nahm der Angeklagte an sich, offenbar in der Absicht, sich den Wagen anzueignen. Zunächst unternahm er aber mit zwei "Fahrgästen" eine kleine Rundfahrt - ohne Führerschein, dafür aber mit erheblich Alkohol im Blut. Die Blutprobe, die ihm nachts um 2 Uhr abgenommen wurde, ergab immer noch einen Wert von über zwei Promille.
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