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Amtliches: Freinacht: Schließen Sie die Mülltonne ein

Amtliches

Freinacht: Schließen Sie die Mülltonne ein

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    In der sogenannten Freinacht vom 30. April auf den 1. Mai werden vielfach Streiche gespielt: Maibäume werden gestohlen, Gartentore ausgehängt oder Autos mit Toilettenpapier eingewickelt. Gerne werden auch Mülltonnen „verzogen“. Deshalb erinnert der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg an die Eigenverantwortung der Hauseigentümer und Hausmeister und weist darauf hin, in der Freinacht die Müllgefäße sicher zu verwahren. Die Müllbehälter sollten so aufgestellt werden, dass Unbefugte sie nicht erreichen können. Sollte die Mülltonne nach der Freinacht und nach eingehender Suche tatsächlich nicht mehr auftauchen, muss der Grundstückseigentümer eine neue gegen Kostenersatz beantragen. Im Falle eines Restmüllgefäßes ist dies bei der Gemeindeverwaltung zu tun. Handelt es sich um eine Altpapiertonne, einen Papiercontainer oder eine Bio-Energie-Tonne muss sich der Eigentümer mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb in Verbindung setzen.

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