i
Foto: Christian Lichtenstern
Foto: Christian Lichtenstern

Die Tarifreform des AVV sorgt für Verwirrung.

Tarifreform
15.02.2018

AVV: Ganz Neusäß liegt jetzt in einer Zone

Die neuen Preise sorgen für so manche Verwirrung. Was die wichtigsten Neuerungen sind

Die AVV-Tarifreform sorgt für die eine oder andere Verwirrung bei Kunden in Neusäß. Eine wichtige Neuerung seit Jahresbeginn ist, dass sich nun alle Haltestellen im Stadtgebiet Neusäß innerhalb einer Zone befinden (anstatt in zwei Zonen). Somit werden für Fahrten im Stadtgebiet stets nur ein Streifen einer Streifenkarte bzw. ein Einzelfahrschein für eine Zone benötigt.

Weiterlesen mit dem PLUS+ Paket
Zugriff auf alle PLUS+ Inhalte. Jederzeit kündbar.
JETZT AB 0,99 € TESTEN

Die Stadt Neusäß erläutert in einer Mitteilung weitere wichtige Punkte der Tarifreform für ihre Bürger:

Durch die Neugestaltung der Zonen liegen nun alle Ortsteile von Neusäß am Zonenrand und gehören zu der Zone 20/30 (hellblaue Einfärbung im Zonenplan). Wie bisher gilt im Zonenrandbereich: Die Haltestelle wird immer der Zone zugerechnet, die für den Fahrgast günstiger ist. Zum Beispiel bei Fahrten innerhalb von Neusäß wird die Zone 30 herangezogen.

Das heißt, innerhalb der Zone 20/30 werden für einen Erwachsenen ein Einzelticket für eine Zone (Preis: 1,45 Euro) bzw. ein Streifen einer Streifenkarte (Preis: 1,20 Euro) oder einer E-Streifenkarte (Preis: 1,14 Euro) benötigt.

Sobald Haltepunkte in der Zone 20 (weiße Färbung im Zonenplan) angefahren werden, müssen zwei Zonen bezahlt werden. Dies betrifft z. B. die Linie 512, die über das Klinikum fährt (entspricht Augsburger Stadtgebiet und somit der Zone 20). Hier werden zwei Streifen einer Streifenkarte benötigt, da die Zonengrenze überschritten wird. In den Verhandlungen konnte hier keine Einigkeit erzielt werden, jedoch wird sich die Stadt Neusäß weiterhin um eine Nachbesserung bemühen. Neu ist, dass die Zonen 10 und 20 zum Geltungsbereich „Innenraum“ zusammengefasst wurden. Im gesamten Innenraumbereich werden nun immer zwei Zonen/Streifen berechnet.

Lesen Sie dazu auch

Generell gilt, dass bei Fahrten von Neusäß nach Augsburg zwei Streifen bzw. eine Einzelfahrkarte für zwei Zonen benötigt werden. Eine Ausnahme stellt eine Kurzstreckenfahrt dar. Hier kann man für nur einen Streifen auch in das Augsburger Stadtgebiet fahren.

Die Kurzstrecke wurde neu eingeführt und ist die günstige Alternative für kurze Wege. Als Kurzstrecke gelten „Einstiegshaltestelle + maximal vier Haltestellen“ (also insgesamt fünf Haltestellen) mit dem Bus oder der Straßenbahn, auch über eine Zone hinaus. Das Ticket für die Kurzstrecke für Erwachsene kostet immer 1,45 Euro oder einen Streifen. Das Kurzstreckenticket gilt nicht in Regionalzügen der DB/BRB und Rufbussen.

Mit der Einführung der Kurzstrecke kann es nun durchaus sein, dass für (fast) gleiche Wege unterschiedliche Preise zustande kommen. Deshalb sollte vor einer Fahrt immer geprüft werden, ob es sich um eine Kurzstrecke handelt oder nicht. So können zum Beispiel für eine Fahrt mit der Buslinie 503 zum Bahnhof Oberhausen unterschiedliche Fahrpreise entstehen, abhängig von der Zustiegshaltestelle. Wer in „Westheim, Abzweigung Bahnhof“ zusteigt, muss zwei Zonen/Streifen lösen, weil zum einen in der Innenraumzone seit Januar immer zwei Zonen fällig werden und zum anderen sechs Haltestellen angefahren werden. Beim Zustieg an „Neusäß, Westheimer Straße“ handelt es sich wiederum um eine Kurzstrecke, weil das Kurzstreckenticket zonenunabhängig ist und nur fünf Haltestellen (Einstieg + vier weitere Haltestellen) angefahren werden. (AL)

Facebook Whatsapp Twitter Mail