Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Kutzenhausen: Bekommt Maingründel einen Einkaufsmarkt?

Kutzenhausen
03.05.2021

Bekommt Maingründel einen Einkaufsmarkt?

In Maingründel könnte ein Supermarkt entstehen.
Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild)

In der Gemeinde Kutzenhausen soll ein Supermarkt zur Deckung der Nahversorgung entstehen. Zudem werden Gewerbeflächen ausgewiesen, um das Dorf weiterzuentwickeln.

Der Gemeinderat ebnete in seiner jüngsten Sitzung den Weg für einen Supermarkt im Kutzenhauser Ortsteil Maingründel. Dazu beschloss das Gremium mehrheitlich die Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet an der B300". Das Vorhaben hat eine Gesamtgröße von 12.380 Quadratmetern. Bewusst wurde dafür ein spezieller Standort gewählt.

Ein Blick auf die Versorgungsstruktur in Kutzenhausen zeigt, dass derzeit lediglich ein regionaler Bioeinkaufsladen in Maingründel vorhanden ist. Dieses Geschäft deckt jedoch nicht ausreichend das Sortiment des täglichen Bedarfs. Die Bewohner müssen daher auf die nächstmöglichen Einkaufsläden im rund 3,5 Kilometer entfernten Gessertshausen ausweichen. Um neue Perspektiven zu schaffen, soll deshalb ein Einzelhandel zur Deckung des Nahversorgungsbedarfs unter Einhaltung der maximal zulässigen Verkaufsfläche von 1200 Quadratmetern errichtet werden.

Mit dem Votum des Kutzenhauser Gemeinderats wurde die planungsrechtliche Voraussetzung für die Ausweisung einer Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung Einzelhandel und einer Gewerbefläche geschaffen. Parallel dazu änderte der Gemeinderat den aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan.

Südlich von Maingründel sollen eine Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung Einzelhandel sowie ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Damit soll die Gemeinde Kutzenhausen als Lebens- und Arbeitsstandort weiterentwickelt werden.
Foto: Siegfried P. Rupprecht

Die Gemeinde Kutzenhausen braucht neue Entwicklungsmöglichkeiten

Darüber hinaus verdeutlichen die positiven Entwicklungszahlen der Bevölkerung, dass die Gemeinde auch neue Entwicklungsmöglichkeiten für wirtschaftliche Strukturen benötigt. Demzufolge soll neben dem Lebensmitteleinzelhandel auf den Restflächen ein Gewerbegebiet entstehen. Um die gewerbliche Nutzung verträglich zu machen, wählte die Kommune eine Sondergebietsnutzung. Ziel sei, die Kommune damit – auch im Sinne des Landesentwicklungsprogramms Bayern – nachhaltig als Lebens- und Arbeitsraum zu sichern und zu stärken, so der Leiter des Bauamts, Karlheinz Lutz.

Der Standort südlich von Maingründel in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 300 wurde dabei bewusst gewählt. Zum einen soll damit die Logistik keine sensiblen Wohnbereiche stören, zum anderen ist das Gebiet durch die von der Bundesstraße ausgehenden Lärmemissionen schon vorbelastet. Nördlich der Fläche ist ein Dorfgebiet mit Ortsrandeingrünung ausgewiesen. In 300 Metern Entfernung befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet.

Kutzenhausen bekommt ein neues Gewerbegebiet

Zulässig sind im künftigen Gewerbegebiet Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können dort, erläuterte Lutz weiter, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und -leiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zugelassen werden, zudem Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.

Dass an der Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung Einzelhandel bereits Interesse besteht, bestätigten zwei Vertreterinnen eines Konzerns. Sie stellten im Gemeinderat ihre Vorstellungen für einen Supermarkt vor. Ihren Ausführungen zufolge würde ihr Konzern das Grundstück erwerben und darauf einen Markt mit 85 Stellplätzen errichten und diesen wiederum an einen Kaufmann vermieten.

Die Frage aus dem Gremium nach Erstellung einer Tiefgarage, um den Flächenverbrauch zu mindern, wurde allerdings verneint. Das funktioniere im ländlichen Raum nicht, hieß es lapidar.

Sowohl Bürgermeister Andreas Weißenbrunner als auch Bauamtsleiter Karlheinz Lutz bekräftigten allerdings, dass die Ansiedlung des vorgestellten Markts noch keineswegs sicher sei. "Nach der Präsentation der Markt-Vertreterinnen muss der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung zunächst über eine Grundstücksvergabe entscheiden, und dann muss das Bauleitplanverfahren erfolgreich abgewickelt werden können“, so Lutz gegenüber unserer Redaktion.

Lesen Sie auch

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.