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Dießen: Wer hat Interesse an der Kunstanstalt in Dießen?

Dießen

Wer hat Interesse an der Kunstanstalt in Dießen?

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    Der Dießener Gemeinderat sucht nach Interessenten für die ehemalige Kunstanstalt Jos. C. Huber.
    Der Dießener Gemeinderat sucht nach Interessenten für die ehemalige Kunstanstalt Jos. C. Huber. Foto: Gerald Modlinger (Archivbild)

    Der Markt Dießen macht sich nun auf die Suche nach Interessenten, die den Gebäudekomplex der früheren Kunstanstalt Jos. C. Huber in der Johannisstraße sanieren und nutzen wollen. In der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, dazu ein rechtssicheres Interessenbekundungsverfahren, wie es im Behördendeutsch heißt, vorzubereiten. 

    Dem Beschluss vorausgegangen war ein Antrag der . Diese hatten vorgeschlagen, das Anwesen im Rahmen eines Erbpachtvertrags an einen Dritten zu vergeben. Der Markt Dießen hatte die sogenannten "Huber-Häuser" vor zehn Jahren geerbt, war aber nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit einem kaufberechtigten inzwischen verstorbenen Verleger erst im Jahr 2021 rechtssicher Eigentümerin der Liegenschaft geworden. Seither stellt sich die Frage, was mit der ehemaligen Kunstanstalt geschehen soll. Da die Freien Wähler kaum eine Chance sehen, dass der Markt Dießen selbst in der Lage ist, die Gebäude zu sanieren und einer neuen Nutzung zuzuführen, schlugen sie vor, das Objekt über einen Erbpachtvertrag zu vergeben. 

    Was beim Workshop des Gemeinderats zur Kunstanstalt herauskam

    Kurz vor den Pfingstferien fand zu diesem Thema ein abendfüllender Workshop des Gemeinderats statt, an dem auch eine Vertreterin der Städtebauförderung und der gemeindliche Rechtsanwalt teilnahmen. Dabei wurde auch der rechtliche Rahmen dargelegt. Zum einen wurde laut Sitzungsvorlage festgehalten, dass zum Beispiel ein Zuschuss der Städtebauförderung für eine Sanierung an die Bedingung geknüpft ist, dass der Markt Dießen "selbst eine entscheidende Rolle einnimmt und nicht die Sanierung einem externen Dritten überlässt und selbst außen vor ist".

    Außerdem sei darauf hingewiesen worden, dass der Gemeinderat eine exakte Vorstellung darüber entwickeln sollte, was mit der Immobilie überhaupt geschehen und wie sie genutzt werden solle, bevor er sie Dritten übergibt. Dazu gehöre ein tragfähiger Finanzierungsplan und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung potenzieller Interessenten. Bei einer Vergabe müsse zudem das Transparenzgebot des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beachtet werden. Die Huber-Häuser dürften nicht ohne weiteres einem einzelnem Verein zugesprochen werden, ohne etwa auch auswärtigen Interessenten eine Chance gegeben zu haben. Deshalb müsse ein Interessensbekundungsverfahren mit einem Auslobungstext stattfinden.

    Für Details zur künftigen Nutzung der Kunstanstalt ist jetzt noch nicht die Zeit

    Ein solches Vorgehen wurde einstimmig beschlossen. Zuvor wurde im Gemeinderat aber noch diskutiert, ob schon im ersten Schritt der Gemeinderat Festlegungen, wie die Kunstanstalt von etwaigen Dritten genutzt werden soll, angebracht wären. Michael Lutzeier (Die Partei) wollte namens des Kulturreferats klarstellen, dass Ateliers und Werkstätten entstehen können. Das seien "Details", wandte Marc Schlüpmann (Grüne) ein, solches "Kleinklein" solle erst einmal außen vor bleiben. Zwar widersprach seine Fraktionskollegin und Kulturreferentin Miriam Anton dieser Einschätzung, am Ende wurde Lutzeiers Vorstoß mit 20:4 Stimmen abgelehnt. Auch Bürgermeisterin Sandra Perzul (Dießener Bürger) sprach sich dafür aus, nicht schon jetzt so viel festzuzurren. 

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