Am 1. Mai beginnt auf der oberen Ammer die Kanu-Saison. Aus diesem Anlass weist das Landratsamt Weilheim-Schongau darauf hin, dass bei der Befahrung der oberen Ammer zwischen Einstiegsstelle Kraftwerk Kammerl bei Saulgrub und der Böbinger Ammerbrücke bei Peißenberg die sogenannte Ammerverordnung zu beachten ist. So darf die Ammer im genannten Bereich nur bei einem Abfluss von mehr als sechs Kubikmeter pro Sekunde, gemessen am Pegel Peißenberg, befahren werden. Der aktuelle Pegelstand ist auf der Website des Hochwassernachrichtendienstes Bayern (www.hnd.bayern.de) oder über die Pegel-App abrufbar. Aus Naturschutzgründen ist das Befahren nur zwischen 9 Uhr und 17.30 Uhr gestattet. Rafting- und Schlauchbootfahrten sowie Gruppenfahrten von mehr als fünf Booten sind nicht zulässig.
Weilheim/Schongau