Mit einem Glas Sekt im Summerpark in Utting auf das Neue Jahr anstoßen – das ist heuer wieder erlaubt. Das Abbrennen von Feuerwerk und das Abspielen von lauter Musik dagegen nicht. Entgegen den letzten Jahren hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Satzung zur Regelung der Ordnung im Summerpark an Silvester teilweise auszusetzen. Somit ist das Trinken von Alkohol erlaubt. Die Entscheidung fiel mit 6:5 Stimmen denkbar knapp aus. Viele Gemeinderatsmitglieder zeigten sich mit der Entwicklung in den letzten Jahren zufrieden, als die Satzung galt. Helmut Schiller (SPD) betonte, dass der Summerpark heuer am Neujahrstag recht sauber gewesen sei. Der Sicherheitsdienst wird über den Jahreswechsel im Einsatz sein.
Ändern wird sich auch was bei der Zweitwohnungssteuer - sie wird mit Wirkung zum 1. Januar deutlich erhöht. Dabei orientiert sich die Gemeinde Utting an den umliegenden Gemeinden. Der Vorschlag, die Steuer anzuheben, kam aus der Verwaltung und wird damit begründet, dass die Ausgaben im Verwaltungshaushalt steigen und deshalb weitere Einnahmen notwendig seien. 2005 ist die Satzung über die Erhebung von Zweitwohnungssteuer in Kraft getreten. In den vergangenen Jahren spülten die Einnahmen rund 130.000 Euro jährlich in die Gemeindekasse. 143 Haushalte sind zahlungspflichtig. Mit der neuen Regelung wird die Steuer 15 (bisher 9) Prozent des jährlichen Mietaufwands betragen. Für eine Wohnung mit 50 Quadratmetern fallen demnach künftig 810 Euro an. Wohnmobile und Wohnwagen bleiben steuerfrei. In Dießen, Herrsching und Eching beträgt der Steuersatz 20 Prozent.
Bei der Kinderbetreuung deuten sich höhere Elternbeiträge an
Die Eltern der Kinder in der Katholischen Kindertageseinrichtung Mariä Heimsuchung sowie im Awo-Kinderhort Seestrolche müssen sich auf Gebührenerhöhungen im neuen Jahr vorbereiten. Beide Einrichtungen legten ihren Haushaltsplan für 2025 vor und dieser zeigte erhebliche Defizite auf. Zwar stimmte der Gemeinderat beiden Planungen zu. Jedoch wird die Gemeinde beide Träger bitten, Vorschläge für eine Gebührenanpassung vorzulegen.
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