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Utting: Ist 2024 die letzte Saison für Summermarkt und Seebühne Utting?

Utting

Ist 2024 die letzte Saison für Summermarkt und Seebühne Utting?

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    Anwohner am Summerpark in Utting klagen gegen die Gemeinde Utting.
    Anwohner am Summerpark in Utting klagen gegen die Gemeinde Utting. Foto: Christian Rudnik (Archivbild)

    Der Streit um die Durchführung des Summermarkts und die Aufführungen der Seebühne im Summerpark geht in die nächste Runde. Anwohner des Summerparks in Utting haben jetzt beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen die Gemeinde Utting eingereicht.

    Wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist, sehen sich die Kläger durch „die intensive Nutzung des Parks unter anderem für Veranstaltungen wie den Summermarkt und die Seebühne erheblichen und unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt“. Mehrere Schallschutzgutachten hätten bestätigt, dass die Immissionsrichtwerte regelmäßig überschritten werden, was zu einer erheblichen Minderung der Lebensqualität der Anwohner führe.

    Die Anwohner werfen der Gemeinde Utting vor, keine geeigneten Maßnahmen zu ergreifen

    Die Kläger fordern daher die Aufhebung der aktuellen Marktfestsetzung und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der gaststättenrechtlichen Genehmigung für den Summermarkt 2024. Zudem verlangen sie, dass zukünftig keine Veranstaltungen im Summerpark stattfinden, die die zulässigen Immissionsrichtwerte überschreiten. Trotz wiederholter Versuche, mit der Gemeinde und den Veranstaltern ins Gespräch zu kommen, seien keine erkennbar wirksamen Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen worden. Ein anwaltliches Schreiben der Anwohner an die Gemeinde im Dezember 2023 blieb unbeantwortet, während die Genehmigung für den Summermarkt und die Seebühne 2024 dennoch erteilt wurde.

    „Wir haben nichts gegen den Summermarkt und die Seebühne an sich, da sie kulturell und wirtschaftlich wertvoll für die Gemeinde sind“, sagt der Pressevertreter der Kläger Armin Sieber. „Es geht den Betroffenen darum, dass die Veranstaltungen so organisiert werden, dass die Lärmbelästigungen für uns Anwohner erträglich sind. Die Gemeinde hat die Pflicht, unsere berechtigten Schutzinteressen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Lärmschutzrichtlinien eingehalten werden.“

    In der Gemeinde Utting gibt man sich angesichts der Klage gelassen

    Bürgermeister Florian Hoffmann gibt sich gelassen. „Wir sind vom Verwaltungsgericht schon angerufen worden, eine förmliche Zustellung der Klage ist aber bisher nicht erfolgt“, so der Rathauschef, der im Gespräch mit unserer Redaktion betont: „Bis 22 Uhr wird es wohl immer möglich sein, im Summerpark Veranstaltungen abzuhalten.“ Er könne sich kaum vorstellen, dass insbesondere beim diesjährigen Summermarkt Grenzwerte überschritten worden seien. „Das Wetter war ja leider an diesem Wochenende schlecht, vermutlich war sogar der Regen lauter als die Musik.“ (AZ/vaf)

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