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Schondorf: Rücktritt aus Gemeinderat Schondorf erfolgt "nicht aus freien Stücken"

Schondorf

Rücktritt aus Gemeinderat Schondorf erfolgt "nicht aus freien Stücken"

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    Marius Polter gibt sein Amt als Gemeinderatsmitglied in Schondorf schweren Herzens auf.
    Marius Polter gibt sein Amt als Gemeinderatsmitglied in Schondorf schweren Herzens auf. Foto: Nicole Burk (Archivfoto)

    Eines ist Marius Polter, der für die Grünen seit dem Frühjahr 2014 im Schondorfer Gemeinderat sitzt, wichtig: "Ich gehe nicht aus freien Stücken." Die derzeitige Wahlperiode geht bis zum Jahr 2026, wenn wieder eine Kommunalwahl ansteht. Als ihn Bürgermeister Alexander Herrmann (Grüne) vor sechs Wochen aber über eine gravierende gesetzliche Änderung informierte, die bestimmt, wer nach der nächsten Wahl noch im Gremium sitzen darf, war für Polter klar, dass er einen Schlussstrich zieht, damit sich sein Nachfolger noch einarbeiten kann. Wer das sein wird, steht bereits fest.

    "Mir ist es wichtig, mich im Gemeinderat einbringen zu können", sagt der 37-jährige Marius Polter. Deswegen habe er schon hingenommen, nur 19,5 Stunden in der Woche zu arbeiten. Mehr sei für Gemeinderatsmitglieder, die einer geistigen Arbeit im Angestelltenverhältnis bei der Gemeinde nachgehen, nicht erlaubt. Würde er mit Frau und Kind nicht in einer günstigen Wohngemeinschaft leben, wäre der Spagat finanziell in den vergangenen Jahren schon nicht möglich gewesen, betont er. Für Beschäftigte, die körperlich arbeiten, beispielsweise beim Bauhof, gelte diese Einschränkung für die Ausübung eines Gemeinderatsmandats nicht. "Ich hatte eigentlich gehofft, dass diese unsinnige Regel aufgehoben und nicht verschärft wird. Bei Verwaltungsangestellten sehe ich es noch ein, aber ich arbeite im Hort", so Polter. Beschlossen hat die neuen Bestimmungen der Freistaat. Hintergrund ist, dass sich Ratsmitglieder durch ihr Mandat keinen Vorteil verschaffen sollen.

    Polter ist Kinder- und Jugendreferent des Schondorfer Gemeinderats

    Da er sich zwischen Arbeitsplatz und Ehrenamt entscheiden muss, war für ihn die Angelegenheit klar. "Ich liebe meinen Job und meine Chefin hat mich immer wieder gefragt, ob ich nicht mehr Stunden arbeiten kann, das werde ich künftig tun." Selbst wenn er sich für einen Wechsel des Arbeitgebers entschieden hätte, hätte es einer außerhalb der VG Schondorf sein müssen, verweist Polter auf die Reichweite der Regelung, die ihn ärgert. "In den zehn Jahren, die ich nun fast Gemeinderat bin, gab es zwei Abstimmungen, die meinen Arbeitsplatz betrafen und da bin ich vor die Tür gegangen währenddessen." Polter ist auch Kinder- und Jugendreferent des Gemeinderats. Die Aufgabe soll in der nächsten Ratssitzung am Mittwoch, 20. Dezember, neu vergeben werden.

    Dann soll auch sein Nachfolger Tobias Widemann vereidigt werden. Er ist 43 Jahre alt, verheiratet, Vater von drei Kindern wohnt seit 13 Jahren in Schondorf und ist durch seine Tätigkeit als langjähriger Vorsitzender des Elternbeirats im Schondorfer Kinderhaus "sehr gut vernetzt", informiert die Gemeinde in einer Pressemitteilung. Erste Nachrückerin auf der Kandidatenliste wäre Anke Neudel gewesen, die aber aus beruflichen Gründen das Amt abgelehnt hat. Polter sagt: "Ich hätte bis 2026 noch weitermachen können. Allerdings halte ich es für wichtig, dass sich ein Nachfolger einarbeiten und feststellen kann, ob er nach der nächsten Wahl weitermachen will. Als Herzensangelegenheit bezeichnet das Ratsmitglied der Grünen das Bürgerbudget, mit dem Projekte umgesetzt werden, die aus der Bürgerschaft kommen. Hier ist Polter auch im Organisationsteam und will es bleiben.

    Bürgermeister von Schondorf hat kein Verständnis für die Regelung

    Die Entscheidung des Landtags stößt auch beim Bürgermeister Alexander Herrmann (Grüne) auf Unverständnis. "Die Unterscheidung zwischen körperlicher und geistiger Arbeit ist nicht nachvollziehbar." Herrmann hätte es begrüßt, wenn Polter dem Gemeinderat bis 2026 erhalten geblieben wäre. Er könne Polters Sichtweise aber auch verstehen, sagt er. "Er war mit seinem Fachwissen eine Bereicherung fürs Gremium", so der Rathauschef.

    Das Innenministerium schreibt auf Nachfrage: "Die Annahme, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten generell bei der Wahrnehmung des Mandats weniger Interessenkonflikte und weniger Verwaltungseinfluss als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ist nicht mehr zeitgemäß." Dass zwischen körperlicher und geistiger Arbeit unterschieden werde, habe damit zu tun, dass sich der entsprechende Paragraf der Gemeindeordnung aus den Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 137) ableite. Danach kann die Wählbarkeit von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten, freiwilligen Soldaten auf Zeit und Richtern im Bund in den Ländern und den Gemeinden gesetzlich beschränkt werden. Ein gesetzlicher Ausschluss von Beschäftigten, "die regelmäßig keine Möglichkeit besitzen, auf die Verwaltungsführung inhaltlich Einfluss zu nehmen" sei mit Blick aufs Grundgesetz nicht zulässig. Deswegen habe es auch keine Änderungen gegeben, die körperlich arbeitende Gemeinderatsmitglieder betroffen hätten, heißt es von der Pressestelle des bayerischen Innenministeriums.

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