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Schondorf: Garage auf Mühlaugraben in Schondorf: Bauherr erhält Recht

Schondorf

Garage auf Mühlaugraben in Schondorf: Bauherr erhält Recht

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    Das Verwaltungsgericht München hat eine vom Landratsamt verfügte Baueinstellung zur Errichtung einer Garage über dem verrohrten Mühlaugraben zwischen der Restauration "Schondorfer" und der Bahnlinie aufgehoben.
    Das Verwaltungsgericht München hat eine vom Landratsamt verfügte Baueinstellung zur Errichtung einer Garage über dem verrohrten Mühlaugraben zwischen der Restauration "Schondorfer" und der Bahnlinie aufgehoben. Foto: Gerald Modlinger

    Der geplante Bau einer acht mal 3,6 Meter großen und rund drei Meter hohen Fertiggarage hat vor ein paar Tagen das Verwaltungsgericht München nach Schondorf geführt. Der Garagenbau für ein Wohn- und Geschäftshaus war im Frühjahr 2019 beantragt worden, eine Genehmigung gab es in der Folgezeit nicht, in erster Linie deswegen, weil die Gemeinde Schondorf ihr Einvernehmen verweigerte. Denn die Garage sollte zwischen der Restauration "Schondorfer" und der Bahnstrecke in der Nähe des in der Ortsmitte verrohrten Mühlaugrabens errichtet werden. Da der Bauherr trotz der nicht vorhandenen Baugenehmigung offenbar Baumaßnahmen vornahm, verfügte das Landratsamt im Juli 2019 eine Baueinstellung. Nun sah man sich vor Gericht wieder.

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