Wofür muss der Vermieter aufkommen und was ist Sache des Mieters? Eigentlich ist die Sache ganz einfach. Aber oft dann doch nicht. Wie weit geht die normale Abnutzung und wo beginnt der Schaden, den ein Mieter verursacht hat? Erst recht kompliziert wird es, wenn Mieter und Bewohner nicht identisch sind, etwa bei einer Flüchtlingsunterkunft, die der Freistaat angemietet hat. Zwei Beispiele in Utting - das Häuschen von Karl Zimmerhackl und der "Seefelder Hof" - machen dies deutlich.
Kommentar
Unterkünfte für Flüchtlinge: Zwischen Prinzip und Einzelfall
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