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Ammersee: Ausflug am Ammersee: Wenn im Zug kein Platz für Fahrräder ist

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Ausflug am Ammersee: Wenn im Zug kein Platz für Fahrräder ist

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    Anders als gedacht ist vor Kurzem eine von Riederau (Bild) bis Raisting geplante Bahnfahrt einer Radfahrergruppe aus Schondorf abgelaufen. Weil im BRB-Zug bereits alle Fahrradplätze belegt waren, wurde die Gruppe am Bahnsteig abgewiesen.
    Anders als gedacht ist vor Kurzem eine von Riederau (Bild) bis Raisting geplante Bahnfahrt einer Radfahrergruppe aus Schondorf abgelaufen. Weil im BRB-Zug bereits alle Fahrradplätze belegt waren, wurde die Gruppe am Bahnsteig abgewiesen. Foto: Thorsten Jordan

    Richtig geärgert hat sich vor Kurzem eine Ausflüglergruppe aus Schondorf, die mit Fahrrädern und der Ammerseebahn einen Sonntagsausflug unternehmen wollte. Denn es war der Gruppe nicht möglich, mit den Fahrrädern in den Zug einzusteigen.

    Es seien drei Erwachsene und drei Kinder im Alter von acht, zehn und zwölf Jahren gewesen, die am Kirchweihsonntag von Riederau nach Raisting mit der Bahn fahren und dabei auch die Räder in den Zug mitnehmen wollten. Dazu kam es jedoch nicht, berichtet Nicola Trenc aus Schondorf: „Für schlappe 16 Euro wurde ein Ticket für alle Personen inklusive Fahrrädern erworben und die Gruppe freute sich über den einfahrenden Zug. Eine Dame stieg aus dem angekommenen Zug aus und naiverweise wollte die Gruppe mit gültigem Fahrausweis nun auch den Zug betreten. So nicht bei der Bahn“, schreibt Trenc. Ihnen sei – allerdings akustisch schwer verständlich – mitgeteilt worden, dass der Zug voll sei, wobei jedoch sie selbst einen ganz anderen Eindruck hatte: Der Zug sei halb leer gewesen, als er ohne die sechsköpfige Radfahrergruppe weiterfuhr.

    Das nächste Mal lieber mit dem Auto fahren?

    Sie hätten dann die weitere Strecke nach Raisting auch mit den Fahrrädern zurückgelegt. Denn die Alternative wäre ja nur gewesen, „eine Stunde im Oktober am Bahnhof zu verbringen, ohne die Gewissheit, dass der nächste Zugfahrer einen nicht auch mit einem ebenso freundlichen Hinweis schlichtweg im Regen oder der Sonne, je nachdem, stehen lässt“. Trencs Fazit: „Wenn man sich jetzt fragt, ob der nächste Ausflug mit Bahn oder dem vermeintlich bösen Auto gestartet wird, der kann sich eine Antwort denken. Die Bahn, einfach ein familienfreundliches Serviceunternehmen.“

    Der AK hat bei der Bayerischen Regiobahn nachgefragt, wie sich der Fall aus ihrer Sicht darstellt, und das Unternehmen bestätigte den Vorgang im Wesentlichen so. Man habe auch Verständnis für die Verärgerung der Radlergruppe, teilte BRB-Sprecherin Annette Luckner mit. Allerdings sei zu berücksichtigen: „Der Triebfahrzeugführer, selbst Vater mehrerer Kinder, wusste, dass bereits mehrere Räder im Zug stehen und weitere sechs Räder in dem dafür vorgesehenen Bereich keineswegs Platz finden würden. Deshalb hatte er eine Außendurchsage gemacht, um die Gruppe zu informieren. Dass diese schwer zu verstehen war, mag sein, eventuell verursacht durch die Motorengeräusche. Lange Diskussionen sind in solchen Situationen nicht möglich, der Fahrplan muss eingehalten werden, und wenn keine Fahrräder mehr mitgenommen werden können, hilft auch keine Diskussion.“ Der Triebfahrzeugführer habe sich also korrekt verhalten.

    Für Fahrräder besteht keine Beförderungspflicht, schreibt die Regiobahn

    Gerade an Wochenenden mit bestem Ausflugswetter komme es vor, dass Züge zwar nicht voll, aber die Fahrradmitnahmekapazitäten ausgeschöpft seien. Die BRB weise in ihren Beförderungsbedingungen auch darauf hin, dass man zu Stoßzeiten am Wochenende lieber nicht mit dem Fahrrad im Zug fahren sollte. Wenn das Wetter umschlage und es stark regne, werde es in den Mehrzweckbereichen, der Wagen auch schnell eng. Fahrräder dürften nur dort abgestellt werden. Die BRB empfehle deshalb, lieber Leihfahrräder zu nutzen, die nicht im Zug befördert werden müssen. Trotz Fahrrad-Zugkarte bestehe keine Beförderungspflicht, betont die BRB. „Unsere Mitarbeitenden haben da ganz klare Anweisungen. Bei allem Verständnis sind uns als Eisenbahnunternehmen die Hände gebunden. Wir fahren im Auftrag der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und des Freistaats Bayern und erfüllen deren Vorgaben“, heißt es in der Stellungnahme der BRB abschließend.

    Der Familie werde der Ticketpreis erstattet, versichert die BRB. Dies geschehe aus Kulanzgründen, aber nicht etwa, weil sich der Mitarbeiter falsch verhalten hätte, heißt es dazu.

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