Startseite
Icon Pfeil nach unten
Ammersee
Icon Pfeil nach unten

Dießen: Wohnungskauf am Waffenschmiedweg: Jetzt fällt in Dießen die Entscheidung

Dießen

Wohnungskauf am Waffenschmiedweg: Jetzt fällt in Dießen die Entscheidung

    • |
    • |
    Am Waffenschmiedweg in St. Georgen werden 17 Wohneinheiten gebaut, die der Markt Dießen erwerben will.
    Am Waffenschmiedweg in St. Georgen werden 17 Wohneinheiten gebaut, die der Markt Dießen erwerben will. Foto: Thorsten Jordan

    In der ersten Gemeinderatssitzung nach den Sommerferien in Dießen am Montag, 15. September, ab 19.30 Uhr geht es wieder um den kontrovers diskutierten geplanten Kauf von 17 Wohnungen am Waffenschmiedweg. Für den öffentlichen Sitzungsteil kündigt Bürgermeisterin Sandra Perzul dazu einen kurzen Sachvortrag an. Sie werde das Projekt noch einmal vorstellen und der Bauträger stehe für Fragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung. Im nichtöffentlichen Teil ist dann der Kaufvertrag als Punkt eingeplant, dort können auch konkrete Zahlen genannt und erklärt werden, hieß es vorab.

    Zugleich betont die Bürgermeisterin, dass die Diskussion über den Kaufvertrag, den Kaufpreis und dessen Angemessenheit jedoch von Anfang an nichtöffentlich zu führen sei. Es handle sich schließlich um eine Grundstücks- und Vertragsangelegenheit und auch um die Beteiligung eines Ratsmitglieds. Dabei handelt es sich um Florian Zarbo (Freie Wähler), der einer der beiden Geschäftsführer des Schondorfer Bauträgerunternehmens ist, das dem Markt Dießen die Wohnungen zum Kauf angeboten hat.

    Welche Argumente die Kritiker des Wohnungskaufs vortragen

    Wie berichtet plant die Gemeinde mit dem Einsatz von Fördermitteln des Freistaats Bayern, 17 Wohnungen zu erwerben, mit deren Bau am Waffenschmiedweg in St. Georgen begonnen wurde. Ein entsprechender Mehrheitsbeschluss wurde vom Gemeinderat gefasst. Allerdings haben sich in den vergangenen Wochen zahlreiche Kritiker geäußert: Deren Kritik entzündet sich zum einen an der Höhe der Kosten. Für rund 7,4 Millionen Euro sollen 1000 Quadratmeter Wohnfläche mit Einbauküchen, 14 Tiefgaragenstellplätze und eine Dachflächen-Photovoltaikanlage erworben werden.

    Daneben verweisen Kritiker darauf, dass es insbesondere im Hinblick auf das Ziel, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, besser wäre, gemeindliche Grundstücke, etwa in Romenthal oder an der Ecke Prälaten-/St.-Georg-Straße in St. Georgen, zu bebauen. Der Kostenvorteil läge dabei hauptsächlich darin, dass das dafür notwendige Bauland vor Jahren vergleichsweise günstig beschafft worden war.

    Wie die Regierung den geplanten Wohnungskauf rechtlich einschätzt

    Bemängelt wird auch, dass die Wohnungen ohne Vergleichsangebote, wie sie etwa durch eine Ausschreibung erreicht werden können, gekauft werden sollen. Allerdings, das bestätigte eine Nachfrage unserer Redaktion bei der Regierung von Oberbayern, gilt zur Frage der Ausschreibungspflicht eines Immobilienerwerbs durch öffentliche Stellen allgemein: „Nach der Rechtslage sind der Kauf und die Anmietung von bestehenden oder bereits fertig geplanten Immobilien durch öffentliche Stellen nicht ausschreibungspflichtig. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich bei dem betreffenden Objekt um einen sogenannten ,Bestellbau‘ handelt. Dies würde insbesondere voraussetzen, dass das Objekt nach Vorgaben der öffentlichen Stelle errichtet wird und die öffentliche Stelle einen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat. Beim Kauf oder bei der Anmietung von bereits bestehenden oder fertig geplanten Gebäuden wird dies in aller Regel nicht anzunehmen sein.“

    In einem solchen Fall (ähnlich auch wie beim Kauf von Äckern und Wiesen) entscheiden Gemeinderäte situativ, ob ein Kauf für die Gemeinde zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Auf diese Weise wurden in den vergangenen Jahren in Dießen unter anderem der ehemalige Gasthof „Drei Rosen“, ein Mehrfamilienhaus an der Landsberger Straße und das Seeufergrundstück in St. Alban gekauft.

    Laut den Förderrichtlinien sollen die marktüblichen Kosten nicht überschritten werden

    Unabhängig von der Frage der Ausschreibungspflicht gelten die für die Gemeindewirtschaft allgemein geltenden Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit selbstverständlich auch im Bereich von gemeindlichen Immobiliengeschäften, heißt es weiter von der Regierung.

    Der Antrag des Marktes Dießen auf Förderung des Wohnungskaufs aus Mitteln des Kommunalen Wohnraumförderprogramms des Freistaats Bayern (KommWFP) werde derzeit von der Regierung geprüft. Soweit die Voraussetzungen für eine Förderung dem Grunde nach gegeben sind, sind bei der Festlegung des konkreten Förderbetrags allgemein übliche Kostenberechnungs- und Wertermittlungsmethoden zugrunde zu legen. Kostenhöchstgrenzen enthalten diese Richtlinien nicht. Ist vorgesehen, neu zu bauende Wohnungen zu kaufen, fordern die Richtlinien lediglich, dass „die Erwerbskosten marktübliche Kosten nicht übersteigen“ dürfen.

    Die Prüfungskriterien des KommWPF sind demnach weniger strikt als etwa die Bestimmungen aus dem Wachstumschancengesetz des Bundes, das auch Maßnahmen zur Ankurbelung des Mietwohnungsbaus enthält. Der steuerliche Anreiz für Investoren liegt bei diesem Programm darin, dass in den ersten sechs Jahren bereits 30 Prozent der Investitionskosten der neuen Mietwohnungen steuerlich abgesetzt werden können (üblich sind bei Wohngebäuden normalerweise zwei Prozent pro Jahr). Bedingungen für diesen steuerlichen Anreiz sind jedoch, dass die Neubauten nicht nur dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG entsprechen, sondern auch eine Baukostenobergrenze von 5200 Euro pro Quadratmeter einhalten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden