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Dießen: Städtebaufördergeld soll auch in die Huber-Häuser in Dießen fließen

Dießen

Städtebaufördergeld soll auch in die Huber-Häuser in Dießen fließen

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    Mit Mitteln aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ soll auch das Nutzungskonzept für die Huber-Häuser in Dießen vorangetrieben werden.
    Mit Mitteln aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ soll auch das Nutzungskonzept für die Huber-Häuser in Dießen vorangetrieben werden. Foto: Thorsten Jordan

    Mit mehreren Themen möchte sich die Marktgemeinde Dießen im Jahr 2025 um Unterstützung aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ bewerben. Bürgermeisterin Sandra Perzul (Dießener Bürger) war bereits Ende November mit Bauamtsleiterin Johanna Schäffert und mit Christian Frickinger, Leiter der kommunalen Bautechnik, bei der Regierung von Oberbayern in München vorstellig geworden, um die Planung zu besprechen.

    Aktuell umfasse der Maßnahmenkatalog drei Punkte. Einer sei die Beauftragung eines Architekturbüros für Gebäudesanierungen und städtebauliche Beratung. Das Büro soll die Gemeinde auch bei der Erstellung von Anträgen, Verwendungsnachweisen und Leistungsverzeichnissen unterstützen. Vorgesehen ist außerdem eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung von Nutzungskonzepten für die Huber-Häuser. Das Thema stand bereits 2024 im Maßnahmenkatalog für die Städtebauförderung, wurde aber bisher nicht umgesetzt. „Aber wir wissen ja nicht, was Ende März bei der Ideenwerkstatt zum Thema Huber-Häuser herauskommt. Deshalb haben wir die Maßnahme erneut vorgesehen,“ erklärte Perzul.

    Sanierung von Herrenstraße und Hofmark sind ebenfalls Gegenstand des Maßnahmenkatalogs in Dießen

    Auch die Sanierung von Herrenstraße und Hofmark sei Gegenstand des Maßnahmenkatalogs, nicht zuletzt mit Blick auf ein ergänzendes Schulwegenetz im Bereich Buzzallee, Frontorstraße und Von-Schorn-Weg.

    Der Marktgemeinderat nahm die Ausführungen von Bürgermeisterin Perzul zur Kenntnis und stimmte dem Jahresantrag 2025 für das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ mit voraussichtlich anfallenden förderfähigen Ausgaben in Höhe von 220.000 Euro einstimmig zu. Der erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2025 sowie in der Finanzplanung bereitgestellt.

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