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Dießen: Neue Runde beim Gewächshaus in St. Martin in Hädern

Dießen

Neue Runde beim Gewächshaus in St. Martin in Hädern

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    Das Gewächshaus in St. Martin in Hädern wurde gegen den Widerstand der Marktgemeinde Dießen gebaut.
    Das Gewächshaus in St. Martin in Hädern wurde gegen den Widerstand der Marktgemeinde Dießen gebaut. Foto: Gerald Modlinger (Archiv)

    Schon wieder drei Jahre ist es her, dass sich das Verwaltungsgericht München mit einem umstrittenen Gewächshaus in St. Martin in Hädern südlich von Dießen beschäftigt hat. Damals stellte das Gericht fest, dass das vor inzwischen zehn Jahren errichtete Gebäude nicht baurechtlich privilegiert ist. Zwischenzeitlich lehnte auch das Landratsamt Ende 2023 einen nach dem Urteil eingereichten vierten Tekturantrag für das Gebäude ab. Nun lag in der jüngsten Sitzung des Dießener Bauausschusses wieder ein Bauantrag zu diesem Bauwerk vor.

    Die aktuellen Pläne entsprechen nach Einschätzung des Bauamts im Dießener Rathaus im Wesentlichen den bisherigen. Im Unterschied zum Bestand und zur vorherigen Planung soll nun aber das Dach des Gewächshauses verglast werden. Außerdem wurde dem Bauantrag ein rund 100-seitiges Betriebskonzept beigefügt. Demnach sollen in dem beantragten Baumschulbetrieb anstelle der früher beabsichtigten Produktion von Edelreisern für Obst hochwachsende blickdichte Heckenpflanzen wie Ölweide, Kirschlorbeer, Eibe, Thuja, Glanzmispel und Efeu produziert werden.

    Der Gewächshausbetrieb in St. Martin in Hädern soll neu ausgerichtet werden

    Wörtlich heißt es in diesem Betriebskonzept: „Das bereits bestehende Gebäude mit angrenzendem Gewächshaus eignet sich ideal aus Ausgangsbasis für eine gartenbauliche Erzeugung von Pflanzen. Das Gebäude wurde für gartenbauliche Zwecke errichtet, die nun eine Neuausrichtung erfahren sollen.“ Eine baurechtliche Privilegierung im eigentlich nicht bebaubaren Außenbereich sei erfüllt, so das Betriebskonzept weiter.

    Im Dießener Rathaus wird diese Auffassung jedoch nicht geteilt: „Seitens der Gemeinde ist immer noch nicht zweifelsfrei klargestellt, ob es sich nun um ein privilegiertes Vorhaben handelt oder nicht“, heißt es in der Sitzungsvorlage knapp. Eine aktuelle Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liege der Gemeinde nicht vor. Deshalb bestünden nach wie vor bauplanungsrechtliche Bedenken.

    Das Dießener Bauamt verweist auf die Gewächshaus-Entscheidung des Gerichts

    Das Bauamt stützt sich in seiner Einschätzung zudem auf die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts vor drei Jahren. Dieses hatte festgestellt, dass das sogenannte Gewächshaus „keinem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung“ diene. Das Gebäude weise eine „sehr massive und für Gewächshäuser untypische Ausführung“ auf. Das Vorhaben besitze eine „sehr hochwertige Ausstattung des Gewächshausbereichs sowie Ausführung der Fenster und Türen mit Dreifachverglasung, wie sie im Rahmen einer Nutzung zu Aufenthaltszwecken bis hin zu einer wohnlichen Nutzung typisch ist“.

    Aus dem Bauausschuss gab es diesen Ausführungen nichts mehr hinzuzufügen: Einstimmig wurde das gemeindliche Einvernehmen versagt.

    Der Besitzer des Gewächshauses will indes nicht klein beigeben. Gegen die Ablehnung seines Tekturantrags aus dem Jahr 2023 hat er laut Sitzungsvorlage bereits wieder Klage eingereicht.

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