Startseite
Icon Pfeil nach unten
Ammersee
Icon Pfeil nach unten

Dießen: Kirchgänger dürfen in Dießen sonntags zwei Stunden gratis parken

Dießen

Kirchgänger dürfen in Dießen sonntags zwei Stunden gratis parken

    • |
    • |
    Auf den Parkplätzen beim Marienmünster sollen anders als sonst im Zentrum von Dießen und St. Georgen sonntags von 10 bis 12 Uhr keine Parkgebühren verlangt werden. Damit wird auf die Kirchgänger Rücksicht genommen.
    Auf den Parkplätzen beim Marienmünster sollen anders als sonst im Zentrum von Dießen und St. Georgen sonntags von 10 bis 12 Uhr keine Parkgebühren verlangt werden. Damit wird auf die Kirchgänger Rücksicht genommen. Foto: Gerald Modlinger

    Zwei Anträge auf Änderungen der gemeindlichen Parkgebührenverordnung haben in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Dießen zu einer langen und teilweise kontroversen Diskussion geführt: Vorgelegt wurden die Anträge von Johannes Wernseher (CSU) mit Blick auf das Feuerwehrhaus in St. Georgen sowie von der Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt, der eine Ausnahmeregelung für die Parkplätze im Klosterhof und am Marienmünster vorsah. 

    Wie Bürgermeisterin Sandra Perzul (Dießener Bürger) betonte, spreche sich die Gemeindeverwaltung im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich dafür aus, dass das Parken auch auf den Parkplätzen „Klosterhof“ und „Marienmünster“ nur eine Stunde lang kostenlos sein soll. Ansonsten würde sich die Gemeinde wohl erneut den Vorwurf einhandeln, dass Kirchgänger bevorzugt würden.

    Volker Bippus und Bea von Liel denken an die Kirchgänger in Dießen

    Unterstützung bekam die Kirchenstiftung in ihrem Anliegen allerdings unter anderem von Volker Bippus (UBV) und Bea von Liel (Dießener Bürger). Bippus wies, wie Pfarrer Josef Kirchensteiner im vorliegenden Antrag, nochmals darauf hin, dass sogar in Landsberg das Parken im Umfeld der Stadtpfarrkirche an Sonntagen zwei Stunden frei sei, um Kirchgängern einen entspannten Gottesdienstbesuch zu ermöglichen. Außerdem werde das Marienmünster bereits an der Autobahn als Sehenswürdigkeit angekündigt und so sei es seiner Meinung nach sinnvoll, potenziellen Besuchern etwas Zeit für eine Besichtigung oder für einen Spaziergang in der schönen Umgebung zu gönnen. Ähnlich sah es Bea von Liel. Sie plädierte ebenfalls für eine Zweistundenregelung im Umfeld des Marienmünsters: „Wir sind hier im katholischen Bayern. Und für viele ältere Menschen ist der Kirchgang noch eine Pflicht. Und das mit einer Parkgebühr zu belegen, finde ich ausgesprochen unfreundlich“, sagte sie.

    Mit 15:8 Stimmen wurde diesbezüglich schließlich ein Änderungsantrag von Florian Zarbo (FW) angenommen, wonach auf den Parkplätzen „Klosterhof“ und „Marienmünster“ an Sonn- und Feiertagen zu den vormittäglichen Gottesdienstzeiten von 10 bis 12 Uhr gebührenfrei geparkt werden kann.

    Die St. Georgener Feuerwehrleute sollen eine Parkerlaubnis bekommen

    Johannes Wernseher (CSU) beantragte, die Gemeinde möge die Parkgebührenpflicht für den Kiesparkplatz in der St. Georg-Straße zurücknehmen, da sich dort keine Geschäfte befänden und der Parkplatz insbesondere von Anwohnern, Besuchern der Volkshochschule sowie von Mitgliedern des Schützenvereins und der Feuerwehr genutzt werde. In der Vorlage der Gemeindeverwaltung wurde allerdings vorgeschlagen, den Kiesparkplatz nicht von der Gebührenpflicht auszunehmen und stattdessen den Feuerwehrdienstleistenden eine Parkerlaubnis zur Gebührenbefreiung auszuhändigen, diese könnten Feuerwehrleute während ihres Einsatzes in ihrem Fahrzeug hinterlegen.

    Mit 18:5 zugestimmt wurde schließlich einem Änderungsantrag von Johann Rieß (FW). Er schlug vor, entgegen der bisherigen Regelung die kleinen „Parkinseln“ bei der Kirche und beim Friedhof in St. Georgen sowie im Hinterhof des Feuerwehrhauses zusätzlich zu den Parkplätzen am Maibaum als gebührenpflichtig auszuweisen. Lediglich die Parkplätze östlich des Spielplatzes dürfen nicht bewirtschaftet werden, da sie Teil der Baugenehmigung sind. Diese Flächen werden zukünftig insbesondere für aktive Feuerwehrleute reserviert.

    Jahreskartenbesitzer dürfen mit Parkscheibe auch auf den Straßen parken

    Unstrittig war ein Änderungsvorschlag von Bürgermeisterin Sandra Perzul (Dießener Bürger). Sie regte an, den Parkplatz an der Schützenstraße in die Reihe der Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung aufzunehmen.

    Außerdem teilte Perzul mit, dass nach Rücksprache mit dem Zweckverband klar sei, dass Besitzer von Jahresparkkarten nicht nur auf den bewirtschaften Parkplätzen, sondern auch auf Straßen mit Parkraumbewirtschaftung, wie zum Beispiel an der Mühlstraße, parken können, ohne zusätzlich zahlen zu müssen, wenn sie eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden