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Dießen/Dettenhofen: Zaun in Dettenhofen findet keinen Gefallen im Dießener Bauausschuss

Dießen/Dettenhofen

Zaun in Dettenhofen findet keinen Gefallen im Dießener Bauausschuss

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    Dieser Zaun in der Ortsmitte von Dettenhofen hat den Dießener Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt.
    Dieser Zaun in der Ortsmitte von Dettenhofen hat den Dießener Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Foto: Gerald Modlinger

    Mitten im Dorf, gegenüber dem Kriegerdenkmal in Dettenhofen, blieb nicht unbemerkt, dass Ende des vergangenen Jahres damit begonnen wurde, ein altes Haus energetisch zu sanieren, drei Gauben einzubauen und die Einfriedung zu erneuern, und zwar ohne dass hierfür ein Bauantrag gestellt worden war. Dieser lag erst jetzt im Dießener Bauausschuss vor. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nur teilweise erklärt.

    Die drei Gauben, die energetische Sanierung und ein neuer Heizkessel wurden vom Ausschuss zügig durchgewinkt. Anders sah es bei der Einfriedung aus. Dafür müsste nämlich eine Ausnahme von der gemeindlichen Einfriedungssatzung gewährt werden, führte die Sitzungsvorlage des Bauamts aus. Gebaut wurde nämlich eine Betonstützwand, auf die ein 1,55 Meter hoher weitgehend blickdichter Holzzaun gesetzt wurde. Beides zusammen ist laut Bauamt bis zu 2,33 Meter hoch.

    Das steht in der Dießener Einfriedungssatzung

    Die gemeindliche Satzung erlaubt jedoch nur Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,10 Meter (an Staatsstraßen ausnahmsweise bis zu 1,50 Meter, allerdings nur mit ganzjährig deckender Begrünung) und Hecken bis 1,80 Meter. Die Einfriedungshöhe wird üblicherweise von der Höhe des Straßen- oder Gehwegrands gemessen. Bei Grundstücken, die höher als die Verkehrsfläche liegen, könne im Einzelfall das Niveau des Baugrundstücks herangezogen werden, so die Satzung.

    Das Grundstück in Dettenhofen befindet sich jedoch nicht an einer Staats-, sondern an einer Kreis- und Gemeindestraße. Allerdings wurde in der Sitzung angesprochen, dass das Baugrundstück höher als die Straße liege und die Betonmauer als Stützmauer für das Grundstück betrachtet werden könne.

    Woran der Zaun Franz Sanktjohanser erinnert

    Verständnis für den Bauherrn äußerte Michael Hofmann (Bayernpartei): Dort werde ein „Hundeausführgeschäft“ betrieben, außerdem liege das Grundstück an einer „stark befahrenen Straße“: „Die Bewohner brauchen diesen Zaun.“ Dagegen verwies Franz Sanktjohanser (Dießener Bürger) auf die Rechtslage und auch auf die Ästhetik der errichteten Einfriedung: „Wir haben eine Satzung und das sieht ja aus wie der Freilauf von einem Gefängnis. Da gibt es schon andere Möglichkeiten.“

    Zwar wurde das gemeindliche Einvernehmen mit dem Hausumbau erklärt, jedoch nicht mit einer Ausnahme von der Einfriedungssatzung.

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