Eine 84-Jährige stand jetzt vor dem Amtsgericht Landsberg, weil sie gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, der neben einer Geldstrafe wegen Fahrerflucht auch den Entzug des Führerscheins beinhaltete. Die Frau legte in der Verhandlung ein Schreiben ihres Hausarztes vor, um zu beweisen, dass sich das Ganze nicht wie von der Anklage vorgeworfen zugetragen habe. Die Richterin kam dennoch zu einem anderen Schluss.
Ammersee
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