Laut Benutzungssatzung vom Mai 2019 ist es nicht gestattet, Boote und Surfbretter in den Freizeitgeländen der Marktgemeinde ins Wasser zu lassen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: Im Freizeitgelände Riederau durften die dort mit Genehmigung der Gemeinde seit vielen Jahren gelagerten Wassersportgeräte auch nach Erlass der Satzung verbleiben, und in St. Alban wurde die Benutzung von Stand-up-Paddle-Boards (SUPs) im Freizeitgelände weiterhin toleriert. Nun will die Gemeinde ihre Satzung zugunsten der Wassersportler ändern und weitere Ablagemöglichkeiten für SUPs schaffen.
Ammersee