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Dießen: "Drei Rosen" in Dießen: Wie soll Wohnraum realisiert werden?

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"Drei Rosen" in Dießen: Wie soll Wohnraum realisiert werden?

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    Einen ersten Grundsatzbeschluss für die weitere Nutzung des Drei Rosen-Grundstücks hat der Dießener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung gefasst,
    Einen ersten Grundsatzbeschluss für die weitere Nutzung des Drei Rosen-Grundstücks hat der Dießener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung gefasst, Foto: Gerald Modlinger

    Wie soll es mit dem ehemaligen Gasthof „Drei Rosen“ weitergehen, den die Marktgemeinde Dießen vor mehr als drei Jahren gekauft hat? Diese Frage war dem Gemeinderat kürzlich eine nichtöffentliche Sondersitzung wert. Jetzt erfolgte am Montagabend eine erste Weichenstellung.

    Einstimmig wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, demzufolge auf dem Grundstück in der Schützenstraße Wohnungen errichtet werden sollen. Außerdem sollen die für die Durchführung eines Architektenwettbewerbs notwendigen Schritte geprüft werden, wurde mit 21:2 Stimmen entschieden. Offen blieb, wer genau das Wohnungsbauprojekt realisieren soll: Die Marktgemeinde unmittelbar selbst, ein Kommunalunternehmen oder eine Genossenschaft.

    Auch über eine Genossenschaft wird diskutiert

    Vor allem Zweiter Bürgermeister Roland Kratzer (CSU) drängte, diese Frage noch offen zu lassen, wobei deutlich wurde, dass er selber einem genossenschaftlichen Bauen mit Beteiligung von Bürger aufgeschlossen gegenüber steht. Eine solche Bürgerbeteiligung sollte nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.

    Zurückhaltender äußerte sich mit Blick auf eine Genossenschaft dagegen Patrik Beausencourt (SPD): Indem sie ihr Grundstück in eine Genossenschaft einbrächte, würde die Gemeinde einerseits sich mit einem Millionenbetrag beteiligen, aber genauso nur eine Stimme wie die übrigen Genossen haben: „So was kann man mit öffentlichem Vermögen nicht machen“, warnte er. Dagegen machte Marc Schlüpmann (Grüne) darauf aufmerksam, dass bei einer Genossenschaft auch eine „Zwischenebene“ eingezogen werden könne, damit genau das nicht passiere.

    Wie verkehrsgünstig ist die Lage des "Drei Rosen"?

    Zuvor hatte Gabriele Übler (Grüne), wenngleich sie anschließend ebenfalls für einen Wohnungsbau stimmte, noch eine kurze Grundsatzdiskussion angestoßen. Sie sei „ein bisschen erstaunt“ ob eines solchen „Schnellschusses“: Das Grundstück sei für sie nicht automatisch für einen Wohnungsbau geeignet, meinte sie mit Blick auf die Verkehrssituation in der Schützenstraße. Dem konnte Herbert Kirsch (Dießener Bürger) jedoch nicht folgen: Das „Drei Rosen“-Grundstück liege so zentral, dass man zu Fuß zum Einkaufen gehen könne, und wer weiter weg fahre, sei schnell an den „leistungsfähigen Staatsstraßen“. Im Übrigen forderte Kirsch ein zügiges Vorgehen, „denn bei anderen Grundstücken heißt es, wir haben sieben Jahre geschlafen“.

    Mit Blick auf den vom Gemeinderat gewünschten Architektenwettbewerb wies Bauamtsleiterin Johanna Schäffert auf die aktuell knappe personelle Besetzung ihrer Abteilung mit ihr und einem Bautechniker hin. Der Gemeinderat möge mitteilen, welche Vorhaben zugunsten eines Wettbewerbs zurückgestellt werden könnten. Kirsch schlug darauf hin vor, für den Architektenwettbewerb den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München einzuschalten.

    Die Gaststätte gibt es schon seit 2015 nicht mehr

    Der ehemalige Gasthof „Drei Rosen“ gehört seit Anfang 2018 der Marktgemeinde Dießen. Der Gaststättenbetrieb war bereits 2015 beendet worden. Danach mietete der Landkreis die Immobilie für eine Flüchtlingsunterkunft an. Dieser Mietvertrag bestand bis zum vergangenen Jahr. Das „Drei Rosen“-Grundstück ist gut 1700 Quadratmeter groß.

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