Soll die neue Dießener Abstandsflächensatzung konsequent angewandt werden oder gibt es bereits zehn Wochen nach deren Inkrafttreten Anlass, Ausnahmen zu gestatten? Um diese Frage ist es in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses mehrfach gegangen. Erkennbar ist nämlich jetzt schon, dass manches Bauvorhaben etwas abgespeckt werden muss, weil in Dießen Gebäude seit 1. Februar teilweise größere Abstände einhalten müssen als in der Vergangenheit. Dettenhofen Betroffen davon ist auch die Neubebauung des "Fuchs und Has"-Grundstücks in
Baurecht