Soll die neue Dießener Abstandsflächensatzung konsequent angewandt werden oder gibt es bereits zehn Wochen nach deren Inkrafttreten Anlass, Ausnahmen zu gestatten? Um diese Frage ist es in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses mehrfach gegangen. Erkennbar ist nämlich jetzt schon, dass manches Bauvorhaben etwas abgespeckt werden muss, weil in Dießen Gebäude seit 1. Februar teilweise größere Abstände einhalten müssen als in der Vergangenheit. Dettenhofen Betroffen davon ist auch die Neubebauung des "Fuchs und Has"-Grundstücks in Dettenhofen. Die im vergangenen Jahr beantragte Bebauung mit Dreispänner, Doppelhaus und Einfamilienhaus hatte der Bauausschuss zwar damals wiederholt abgelehnt, das Einvernehmen war jedoch vom Landratsamt ersetzt worden. Allerdings kann die damalige Planung die seit 1. Februar geltenden neuen Abstandsregeln nicht mehr einhalten. Deshalb stand die Angelegenheit jetzt wieder auf der Tagesordnung. Der Bauherr hatte beantragt, die vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen den künftigen Gebäuden unterschreiten zu dürfen. Alternativ dazu wurde auch eine neue Planung vorgelegt. Diese sieht ein Doppelhaus und vier Einfamilienhäuser vor, also eine Wohneinheit weniger als bisher. "Ich hoffe sehr, dass wir unsere Satzung nicht gleich zunichtemachen, wenn wir jetzt eine Ausnahme gewähren", sagte dazu Michael Hofmann (Bayernpartei). Seine Hoffnung trog nicht: Einstimmig lehnte der Ausschuss die Ausnahme ab. Mit 7:1 Stimmen befürwortete das Gremium die neue Planung. Neudießener Straße Zum wiederholten Mal beschäftigte das große Villengrundstück an der Neudießener Straße oberhalb des Penny-Markts den Ausschuss. Im Dezember war der damalige Antrag für drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 18 Wohneinheiten und Tiefgarage mit Begriffen wie "Oversize-Bebauung" und "Klein-Neuperlach" als überdimensioniert abgelehnt worden. Inzwischen wurden auch diese Pläne überarbeitet, die wesentliche Änderung besteht laut Sitzungsvorlage darin, dass die bisher geplanten Satteldächer in Krüppelwalmdächer geändert werden sollen. Dadurch können die aufgrund der neuen Abstandsflächensatzung erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden - bis auf eine Fläche von 13 Quadratmetern, auf der sich die Abstandsflächen zweier geplanter Häuser überdecken. Das Landratsamt sieht die neue Planung als genehmigungsfähig an, hieß es in der Sitzung, der Bauherr sei auf die Ziele der Gemeinde eingegangen, auch der Abstandsflächenüberdeckung könne zugestimmt werden, immerhin lägen die beiden betroffenen Wohngebäude 10,81 Meter auseinander. Der Widerspruch ließ im Ausschuss aber nicht lange auf sich warten: "Ich glaube, dass alle Kollegen mit dem Bauherrn telefoniert haben", schickte Franz Sanktjohanser (Dießener Bürger) seiner Stellungnahme voraus. Aber man habe die neue Satzung beschlossen, damit der Charakter Dießens erhalten und der Ort auch in Zukunft attraktiv bleibe. Es wäre gefährlich, jetzt schon eine Ausnahme zu gestatten, ergänzte Marc Schlüpmann (Grüne). Thomas Höring (Freie Wähler) hielt die Abstandsflächenüberdeckung hingegen für vertretbar, "der kann man sicher zustimmen". Das Einvernehmen wurde mit 5:3 Stimmen versagt. Kirchsteig Befürwortet wurde vom Bauausschuss hingegen ein Dachgeschossausbau und ein Umbau zu drei Wohneinheiten an einem Anwesen an der Südseite der Straße Am Kirchsteig in St. Georgen. Auch hier spielten die Abstandsflächen eine Rolle. Unter anderem ist nämlich auch die Errichtung eines Heizungsgebäudes und die Erweiterung eines Wintergartens grenznah beziehungsweise grenzständig geplant. Deswegen wurde ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften gestellt. Zwar meinte Thomas Höring, angesichts der vorherigen Ablehnungen von Abweichungen dürfte eigentlich auch hier keine Ausnahme gemacht werden (die er selber freilich nicht verweigern wolle). Unter anderem Hannelore Baur (SPD) meinte, die Sache sei mit den geplanten Neubauten nicht vergleichbar. Hierbei handle es sich um eine bestehende Bebauung in einem historisch gewachsenen Umfeld, das man erhalten wolle, merkte auch Bauamtsleiterin Johanna Schäffert an. Einstimmig wurde der Bauantrag befürwortet. Wolfsgasse Die Abstandsflächen waren auch das Thema bei einer Bauvoranfrage für ein Grundstück an der Wolfsgasse in St. Georgen. Dort soll ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen abgebrochen werden. An seiner Stelle ist die Errichtung eines Apartmenthauses vorgesehen. Im März hatte der Bauausschuss eine Voranfrage mit vier bis fünf Wohneinheiten und einer Grundfläche von 159 Quadratmetern abgelehnt. Nun lag eine Neuplanung mit 125 Quadratmetern Grundfläche und drei bis vier Wohneinheiten vor. Diese wurde nun einstimmig befürwortet.
Baurecht